KKV: PID-Rechtsverordnung höhlt das Gesetz aus – Appell an Bundesrat die Verordnung abzulehnen

„Nachdem die Bundesregierung ohne Aussprache die „Rechtsverordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID)“ des Gesundheitsministers Daniel Bahr verabschiedet hat, appellieren wir an den Bundesrat diese Verordnung abzulehnen.“ Mit diesen Worten unterstützt Bernd-M. Wehner, Monheimer Bundesvorsitzender des KKV, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, die heutige Kritik des ZdK-Präsidenten Alois Glück sowie die Haltung der deutschen Bischofskonferenz, der Bundesärztekammer, des deutschen Ethikrates und anderen. Es kann und dürfe nicht sein, dass über die Hintertür der Verordnung das „Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik“, das ein Verbot mit eng begrenzten Ausnahmen vorsehe, ausgehebelt werde. Damit werde der Wille des Gesetzgebers bewusst missachtet.

So sei es ein schwerwiegender Mangel in der Verordnung, dass eine wirksame Kontrolle der PID-Praxis verhindert werde, da die Falldokumentation nur unzureichend sei. Diese und andere Unzulänglichkeiten zeigten nochmals sehr deutlich, wie berechtigt die ablehnende Haltung des KKV bei der damaligen Diskussion um das Verbot der PID gewesen sei. „Es ist deshalb mehr als bedauerlich“, so Wehner weiter, „dass auf diese Weise versucht wird, ein eh umstrittenes Gesetz auch noch weiter auszuhöhlen.“ Der KKV hoffe daher, dass nicht nur Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, das Saarland und Sachsen sondern auch die anderen Bundesländer ihre Kritik an der Verordnung äußern und damit die Verordnung ablehnen.

Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit gut 90 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de, oder unter 0201 87923-0.

Autor:

Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein

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