KKV: „Nicht die Höhe der Managervergütung ist das Problem, sondern die fehlende Haftung“

Kein „goldener Handschlag“ bei Versagen von Managern

ESSEN/Monheim am Rhein.

„Nicht die Höhe der Managervergütung ist das Problem, sondern die fehlende Haftung bei schuldhaftem Handeln.“ Mit diesen Worten schaltet sich Bernd-M. Wehner, Bundesvorsitzender des KKV, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, in die aktuelle Diskussion um die Deckelung von Managergehältern ein. Selbstverständlich müsste auch die Höhe der Vergütungen für Manager in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung und Qualifikation der Führungskraft und zur Entlohnung der Mitarbeiter des Unternehmens stehen. Hierüber habe aber nicht der Staat zu entscheiden, sondern in einer Sozialen Marktwirtschaft der Eigentümer und letztlich der Markt. Von daher begrüßt der KKV auch die Entscheidung der Union und SPD, die vorgesehene Begrenzung der Managergehälter im Koalitionsvertrag zu streichen. Im Übrigen wäre schon viel gewonnen, „wenn sich die Angehörigen eines Unternehmens bewusst wären, dass die Gemeinschaft, innerhalb derer sie tätig sind, ein Gut für alle und keine Struktur darstellt, die ausschließlich dazu da ist, die persönlichen Interessen Einzelner zu befriedigen“ wie es in Zif. 339 des „Kompendiums der Soziallehre der Kirche“ formuliert ist.

Auch wenn es in der Öffentlichkeit gut ankomme, wenn eine gesetzliche Begrenzung der Managervergütung gefordert würde, so wenig sei eine solche Deckelung geeignet, für ein Mehr an Gerechtigkeit zu sorgen. „Nach welchen Kriterien soll diese Begrenzung denn erfolgen? Und warum soll sich eine Höchstgrenze auf Manager beschränken?“, so der KKV-Bundesvorsitzende. Wer bei Vorstandsgehältern eine Regulierung fordere, müsse dies dann konsequenterweise auch für Spitzenverdiener im Sport- und Unterhaltungsbereich und anderen Bereichen umsetzen.

Und weil der Vorrang der Marktfreiheit vor der staatlichen Reglementierung ebenfalls zur sozialen Gerechtigkeit gehöre, wie es Prof. Dr. Elmar Nass formuliert habe, müssten Mechanismen und Besteuerungssysteme gefunden werden, die zum Einen die Gehälter nicht ins Uferlose wachsen ließen. Gleichzeitig müsste es aber auch klare Regeln geben, in welchen Fällen und in welcher Höhe Manager für selbstverschuldete Verluste mit ihrem Privatvermögen haften müssten. Keinesfalls dürften Verträge so gestaltet sein, dass verantwortungslose Manager noch mit einem „goldenen Handschlag“ bei vorzeitigem Ausscheiden verabschiedet würden, obwohl sie große Teile des Firmenvermögens in den Sand gesetzt hätten.

Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit rund 90 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de, oder unter 0201 87923 – 0.

Autor:

Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein

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