KKV lehnt das Ansinnen der SPD zur „Ehe für alle“ ab

"Diskriminierungsvermeidung heißt nicht Förderung durch Privilegierung"

„Wie man auf die Idee kommen kann, den Begriff der Ehe auch auf andere Formen menschlicher Gemeinschaften oder Partnerschaften zu übertragen, bleibt wohl das Geheimnis ihrer Erfinder. Letztlich trägt man mit dieser Forderung dazu bei, dass der besondere Schutz von Ehe und Familie, wie er im Artikel 6 unserer Verfassung grundgelegt ist, immer mehr ausgehöhlt ja geradezu auf den Kopf gestellt wird.“ Mit diesen Worten plädiert der Monheimer Bundesvorsitzende des KKV, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, Bernd-M. Wehner, erneut für den besonderen Stellenwert von Ehe und Familie. Er unterstützt damit gleichzeitig die ablehnende Haltung der deutschen Bischöfe gegen Pläne der SPD für eine „Ehe für alle“.

Im Übrigen hat auch das Bundesverfassungsgericht den Begriff „Ehe und Familie“ wie folgt definiert: „Ehe ist auch für das Grundgesetz die Vereinigung eines Mannes und einer Frau zu einer grundsätzlich unauflöslichen Lebensgemeinschaft, und Familie ist die umfassende Gemeinschaft von Eltern und Kindern, in der den Eltern vor allem Recht und Pflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder erwachsen. Dieser Ordnungskern der Institute ist für das allgemeine Rechtsgefühl und Rechtsbewusstsein unantastbar“ (BVerfGE 10,59/66).

Schließlich seien Ehe und Familie keine Erfindung des Staates, die er somit nach Belieben verändern könne. Letztlich schütze der Staat schon aus Eigeninteresse die Ehe als Rechtsinstitut von Mann und Frau, weil sie mindestens potentiell auf Nachwuchs angelegt ist. Es gebe schon deshalb keinen Grund, dieses Eigenprofil der Ehe in Frage zu stellen oder es auch nur zu relativieren. „Ehe und gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind nicht das gleiche und werden auch durch plakative Forderungen einer 'Ehe für alle' nicht gleich“, unterstreicht der KKV-Bundesvorsitzende. In diesem Sinne habe auch Papst Franziskus in seinem Schreiben „Amoris laetitia“ festgehalten, dass Partnerschaften von Personen gleichen Geschlechts nicht einfach mit der Ehe gleichgestellt werden könnten, weil ihnen die Weitergabe des Lebens verschlossen sei, die die Zukunft der Gesellschaft sichere.

Staat hat keine Kompetenz, andere Partnerschaften zur Ehe zu erklären

Deshalb stehe auch dem Staat nicht die Kompetenz zu, andere Partnerschaften quasi zur Ehe zu erklären. Dies sei auch keine spezifisch katholische Sicht der Ehe, da auch die katholische Kirche ihre moralischen und sozialethischen Lehren traditionell nicht nur aus der Sicht des Evangeliums sehe, sondern immer auch mit Blick auf die Schöpfungsordnung, also die der Natur zugrundeliegenden Sinnzusammenhänge, betont Wehner. So gehöre die Ehe von Mann und Frau zu den Wirklichkeiten, von denen der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst Wolfgang Böckenförde gesagt habe, dass der säkularisierte Staat „von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann“, die ihm also vorgegeben sind.

Geradezu kurios sei es zudem, dass noch vor etwa zehn Jahren insbesondere von einem Großteil derer, die heute die „Ehe für alle“ fordern, gesagt wurde, die Ehe sei ein Ausdruck der patriarchalischen Machtstrukturen, die es zu bekämpfen gelte. „Von daher ist es schon merkwürdig, dass auf einmal diese Lebensform für alle möglichen Arten des Zusammenlebens gefordert wird.“ Spätestens hier sollte man hellhörig werden und merken, dass es im Kern offenbar nicht um Gleichstellung geht, sondern letztlich um die Abschaffung der Ehe. Wenn allerdings das „füreinander einzustehen und Verantwortung zu übernehmen“ ein Kriterium für die Ehe sei, wie es Annkathrin Kammeyer, Fachsprecherin für Lesben und Schwule der SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, formuliere, dann müsse man logischerweise künftig auch die Vielehe oder die Geschwisterehe zulassen, denn auch hier werde Verantwortung füreinander übernommen.

Diskriminierungsvermeidung heißt nicht Förderung durch Privilegierung

Natürlich nehme auch der KKV zur Kenntnis, dass die Veränderungen in unserer Gesellschaft und der Wertewandel neue und alternative Lebensformen hervorgebracht hätten, unterstreicht der KKV-Bundesvorsitzende. Insofern respektiere er auch das Recht eines jeden Bürgers, diese frei zu wählen. Das gelte selbstverständlich auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften, die - wie andere gesellschaftliche Minderheiten - vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt werden müssten. Er wehre sich aber dagegen, dass solche Gemeinschaften immer mehr mit der Ehe gleichgesetzt würden bzw. das besondere Schutzversprechen für Ehe und Familie als Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften diskreditiert würden. "Diskriminierungsvermeidung heißt aber nicht Förderung durch Privilegierung", so Wehner wörtlich. Im Übrigen biete die „eingetragene Lebenspartnerschaft“ einen ausreichenden rechtlichen Rahmen für solche Gemeinschaften.

Der katholische Sozialverband ruft daher alle Bürgerinnen und Bürger und besonders die Politiker auf, schon aus Gründen des Gemeinwohls und der Gerechtigkeit am besonderen Schutz von Ehe und Familie, wie ihn die Verfassung bekräftigt, ohne Wenn und Aber festzuhalten.

Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit rund 70 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de, oder unter 0201 87923-0.

Autor:

Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein

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