KKV-Appell an Bundestagsabgeordnete vor PID-Debatte: Lebensrecht und Menschenwürde sind nicht interpretierbar
"Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu; es ist nicht entscheidend, ob der Träger sich dieser Würde bewusst ist und sie selbst zu wahren weiß. Die von Anfang an im menschlichen Sein angelegten potenziellen Fähigkeiten genügen, um die Menschenwürde zu begründen" (BVerfGE 39, 1, 41; vgl. auch BVerfGE 88, 203, 252). "Diese eindeutige Aussage des Bundesverfassungsgerichts sollten sich alle Bundestagsabgeordneten nochmals verinnerlichen, wenn sie am kommenden Donnerstag im Plenum über die Freigabe der Präimplantationsdiagnostik (PID) diskutieren", so der dringende Appell des KKV-Bundesvorsitzenden Bernd-M. Wehner an die Parlamentarier.
Wehner erinnerte erneut daran, dass der Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV) immer wieder für eine Menschenwürde ohne Wenn und Aber plädiere. Und da der Mensch sich von der Befruchtung an als Mensch und nicht zum Menschen entwickele, müsse dieser Schutz von diesem Zeitpunkt an gelten. Alles andere sei nur eine willkürliche Festlegung. "Deshalb darf es beim Lebensrecht keinen Kompromiss geben und deshalb muss der Bundestag in einem Gesetz Gentests an Embryonen verbieten." Es könne und dürfe nicht sein, dass der Mensch – aus welchen Gründen auch immer – darüber entscheide, welches Leben lebenswert sei und welches nicht.
"Natürlich verstehen wir Eltern, dass sie ein gesundes Kind haben möchten. Allerdings darf dieser Wunsch nicht auf Kosten anderer erfüllt werden." Prof. Eberhard Schockenhoff, katholischer Theologe und Mitglied des Ethikrates, habe zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Mutter nicht berechtigt sei, Embryonen als eine Art Auswahlmaterial zu betrachten. "Auch der Wunsch nach einem gesunden Kind berechtigt nicht, vermeintlich kranke bzw. behinderte Kinder im embryonalen Zustand zu töten", so der KKV-Bundesvorsitzende.
Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit gut 90 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de, oder unter 0201 87923 – 0.
Autor:Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein |
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