Monheimer Eislaufbahn
Jetzt sprechen die Richter
Nach Abstimmung mit der Bezirksregierung und dem Gesundheitsministerium des Landes NRW hat der Kreis Mettmann die Stadt Monheim angewiesen, den Betrieb der Eislaufbahn auf dem Rathausplatz einzustellen. Bürgermeister Daniel Zimmermann spricht von einer "absurden Entscheidung".
"Nach übereinstimmender Auffassung aller Aufsichtsbehörden ist die Eisbahn weder ein Spielplatz noch eine Anlage für den Individualsport", erklärt Daniela Hitzemann, Pressesprecherin von Landrat Thomas Hendele. "Die Eislaufbahn ist eine Freizeiteinrichtung, die im Sinne der Coronaschutzverordnung nicht betrieben werden darf."
Von dem Verbot ausgenommen ist lediglich eine Nutzung im Rahmen des Schulsports. Eine Nutzung durch Kindertagesstätten sieht die Ausnahmeregelung der Verordnung nicht vor.
"Der Kreis Mettmann erachtet die Weisung im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als erforderlich", begründet Daniela Hitzemann die Entscheidung.
Monheims Bürgermeister Daniel Zimmermann hat das zuständige Verwaltungsgericht in Düsseldorf angerufen. Ob bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren der öffentliche Publikumsbetrieb ruhen muss, wird bei der Stadt gerade juristisch geprüft. Im Monheimer Rathaus geht man davon aus, in der nächsten Woche eine gerichtliche Entscheidung in der Sache zu haben. " Fakt ist, dass das von der Stadt ausgearbeitete Corona-Konzept mit Markenausgaben für die jeweils einstündigen Laufzeiten in den letzten Tagen sehr gut funktioniert hat", sagt der Bürgermeister. "Der betreuende Sportverein, die SG Monheim, hätte für die Regelung sogar nochmal die Öffnungszeiten und den Personaleinsatz erweitert."
Autor:Bea Poliwoda aus Monheim am Rhein |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.