Regelungen zum "Reiten im Wald" in Teilen NRWs gelockert
Mit dem Jahreswechsel wurde in NRW die landesgesetzliche Regelung zum "Reiten im Wald" gelockert. Zusätzlich zu den mit den blauweißen Schildern speziell ausgewiesenen Reitwegen können nun auch Fahrwege und private Straßen mitgenutzt werden.
Was sind Fahrwege?
Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege. Laut Landesbetrieb Wald und Holz sind das Wege, die mit Achsfahrzeugen befahren werden können.
Alle anderen Flächen sind tabu
Diese Lockerung geht auf eine Neuregelung im Landesnaturschutzgesetz NRW zurück. Nach wie vor sind jedoch alle anderen Flächen, Wege und Pfade im Wald für Reiter tabu. Ebenso wie die ausgewiesenen Reitwege für Wanderer, Spaziergänger und Jogger tabu sein sollten.
Einschränkung der Änderung
In Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, kann die neue, erweiterte Reitbefugnis durch eine Allgemeinverfügung wieder auf die ehemalige Reitbefugnis des Landschaftsgesetzes NRW zurückgeführt werden. Reiten wäre dann wieder nur auf den mit blauweißen Schildern gekennzeichneten Reitwegen erlaubt.
Betroffene Gebiete
Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, um Konflikte mit anderen Erholungssuchenden zu vermeiden, und zwar in folgenden Gebieten:
- alle Waldgebiete in der Stadt Hilden
- alle Waldgebiete in der Stadt Langenfeld
- alle Waldgebiete in der Stadt Monheim am Rhein
- alle Waldgebiete in der Stadt Ratingen
- die Waldgebiete im Neandertal in den Städten Erkrath, Haan und Mettmann
Interessen der Waldbesitzer, Reiterverbände, betroffenen Gemeinden und Forstbehörde berücksichtigt
Bei den betroffenen Waldgebieten besteht bereits ein gutes und ausreichendes Reitwegenetz und wegen der intensiven Erholungsnutzung ist dort eine Beschränkung auf dieses Netz sinnvoll. Eine Sondersituation besteht im Neandertal, das sehr stark von Spaziergängern und Wanderern frequentiert wird, so dass das Reiten auf den Wegen nicht zusätzlich zugelassen werden kann. Vor der Entscheidung über die Einschränkungen wurden die Waldbesitzer, Reiterverbände sowie die betroffenen Gemeinden und die Forstbehörde angehört und alle Interessen berücksichtigt.
Kennzeichnung mit Verbotsschildern
Zudem wird derzeit geprüft, ob noch weitere Bereiche bzw. Fahrwege mit einem Reitverbot belegt werden. Einzelne Wege können für das Reiten gesperrt werden, wenn dort andere Erholungssuchende erheblich beeinträchtigt oder erhebliche Schäden entstehen würden. Sobald solche Wege feststehen, werden sie mit einem Verbotsschild gekennzeichnet.
1550 Pferde sind mit Reitplakette ausgestattet
Derzeit sind im Kreis Mettmann offiziell 5341 Pferde gemeldet.
In Ratingen sind es mit 1548 am meisten. Davon sind laut aktuellen Zahlen im gesamten Kreisgebiet 1550 mit einer Reitplakette ausgestattet, die dazu berechtigt, das Pferd in freier Landschaft und im Wald zu bewegen.
Autor:Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein |
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