Katholische Kirchengemeinde St. Gereon und Dionysius:
Neue Regelungen für den Besuch der Gottesdienste
Besuch der Sonntagsmessen ab 31. Oktober wieder ohne Anmeldung möglich
Die neue CORONA-Schutzverordnung bietet die Möglichkeit, dass ab dem 31. Oktober die Sonntagsgottesdienste in St. Gereon und St. Dionysius um zehn bzw. 11:30 Uhr unter den Bedingungen der 3G-Regeln (getestet, geimpft, genesen) stattfinden können. Das heißt: Für diese Heiligen Messen ist
• keine vorherige Anmeldung mehr erforderlich,
• die Sitzplatzzuweisung aufgehoben – jeder kann also sitzen, wie und wo er will,
• ein Mund-/Nasenschutz nur noch beim Herein- und Herausgehen aus der Kirche, beim Gang zur Kommunion sowie beim Singen von Liedern erforderlich.
Vorabendmessen nur mit Anmeldung
Die Vorabendmessen – in St. Gereon um 17 Uhr und in St. Dionysius um 18:30 Uhr – werden dagegen weiterhin ohne die 3G-Regelung gefeiert. Das heißt, hierzu ist wie bisher eine vorherige Anmeldung – entweder telefonisch oder per Mail – erforderlich. Außerdem gelten hier die Abstandsregelungen und damit die Sitzplatzzuweisungen und beim Herein- und Herausgehen aus der Kirche sowie beim Singen von Liedern ist ein Mund-/Nasenschutz zu tragen.
Hintergrund dieser Regelung: So können auch weiterhin Personen, die noch nicht die 3G-Regeln erfüllen, an einem Gottesdienst teilnehmen.
Zu den Gottesdiensten kann man sich entweder telefonisch im Pastoralbüro St. Gereon, Tel. 1014910 oder St. Dionysius, Tel. 965972 oder per E-Mail unter pastoralbuero@kkmonheim.de anmelden.
Im Übrigen bittet die Katholische Kirchengemeinde, weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, um sich und andere zu schützen.
Autor:Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein |
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