Schulwegsicherung in Monheim
Polizei ahndet Verstöße von Eltern

Symbolbild: Kreispolizei Mettmann
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Kinder und insbesondere "i-Dötzchen" sollen möglichst zu Fuß ihren Schulweg absolvieren, um so frühzeitig selbstständige sichere Verkehrsteilnehmer zu werden. Und so weist die Kreispolizeibehörde Mettmann immer wieder darauf hin, dass es insbesondere durch das verstärkte Aufkommen so genannter "Elterntaxis" zu gefährlichen Situationen im Umfeld von Schulen kommt und Kinder, die mit dem Auto zur Schule gefahren werden, nicht selbst lernen können, wie man sich alleine sicher im Straßenverkehr bewegt.Diese Botschaften der Polizei sind allseits bekannt und werden im Rahmen der Verkehrsunfallprävention von Ssicherheitsberaterinnen und -beratern Jahr für Jahr an den Schulen und Kindergärten thematisiert.

Umso unerfreulicher sind daher für die Monheimer Polizei gleich mehrere Verstöße von Eltern, die im Rahmen der Schulwegsicherung am Mittwochmorgen vor der Grundschule am Lerchenweg festgestellt wurden.Nachdem an gleicher Stelle bereits in der vergangenen Woche mehrere Verstöße gegen die Gurtpflicht festgestellt wurden, musste der Kradfahrer der Polizei diesmal erneut drei Verstöße zur Anzeige bringen.

So hatte ein 43-jähriger Monheimer sein Kind zur Grundschule gefahren, ohne es angeschnallt zu haben. Die Ausrede, dies nicht bemerkt zu haben, zählte aus mehreren Gründen nicht: Zum einen ist er als Führer des Fahrzeugs dazu verpflichtet, Sorge zu tragen, dass die von ihm transportierten Personen ordnungsgemäß angeschnallt sind. Zum anderen saß sein Kind neben ihm auf dem Beifahrersitz und hielt zudem noch seinen Tornister auf dem Schoß fest. Die Folgen für den Vater: Er musste ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro bezahlen, außerdem erhält er einen Punkt in Flensburg.

Ein weiterer Fall war deutlich eklatanter:Eine 43 Jahre alte Monheimern war in Begleitung ihrer 40 Jahre alten Schwester in einem Fiat vor der Schule angetroffen worden. Im Rahmen der Kontrolle stellte der Verkehrspolizist fest, dass insgesamt fünf Kinder (alle im Grundschulalter bzw. deutlich jünger) befördert wurden. Davon waren drei gar nicht angeschnallt, das vierte fehlerhaft und das fünfte wurde - ohne jede Sicherung - von ihrer Mutter gar auf dem Arm gehalten. Gegen die Fahrzeugführerin und ihre Schwester wurden entsprechende Anzeigen gefertigt: Auf sie warten Bußgelder in Höhe von 70 Euro sowie jeweils einen Punkt in Flensburg. Da in dem Fahrzeug entsprechend für die Kinder vorgesehene Kindersitze fehlten, wurde zudem die Weiterfahrt untersagt.

Vorbild für Kinder sein

Die Polizei appelliert gerade an Eltern:
Seien Sie im Straßenverkehr ein Vorbild für ihre Kinder. Verhalten Sie sich ordnungsgemäß, halten Sie sich an die Gurtpflicht und die Regeln im Straßenverkehr. Zudem gilt weiterhin der dringende Appell: Wenn es sich vermeiden lässt, bringen Sie Ihre Kinder nicht mit dem Auto zur Schule, sondern begleiten Sie diese wenn nötig auf ihrem Fußweg. Sollte der Weg zu weit sein, fahren Sie bitte nicht direkt bis vor das Schultor, sondern suchen Sie sich einen ruhig gelegenen Parkplatz, sodass Ihr Kind die letzten Meter noch sicher alleine zur Schule gehen kann. Die Polizei wird auch in Zukunft im Rahmen der Schulwegsicherung auf das Verhalten von Eltern und anderen Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr achten und Verstöße konsequent ahnden.

Autor:

Bea Poliwoda aus Monheim am Rhein

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