17-Jähriger Monheimer begeht gleich zwei Verkehrsunfallfluchten
Ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs

Foto: Symbolbild: Kreispolizei Mettmann
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Gleich zwei Verkehrsunfallfluchten verursachte ein 17-jähriger Monheimer am vergangenen Sonntagabend, 26. Juli, auf der Tegeler Straße in Monheim, wobei glücklicherweise niemand verletzt wurde. Der Jugendliche, welcher ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis einen Mercedes Benz C200 geführt hatte, beschädigte zwei geparkte Fahrzeuge und floh anschließend zu Fuß von der Unfallörtlichkeit. Zahlreiche, durch die lauten Unfallgeräusche aufmerksam gewordene Zeugen, hatten erfolglos versucht, den Jugendlichen bis zum Eintreffen der alarmierten Polizei festzuhalten. Der Monheimer stellte sich wenig später selbstständig auf der Polizeiwache, wo gegen ihn gleich mehrere Strafverfahren eingeleitet wurden. Der entstandene Sachschaden wird auf circa zehntausend Euro geschätzt.

Das war passiert: Gegen 21.20 Uhr meldeten Anwohner der Tegeler Straße eine körperliche Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen nach einer vorausgegangenen Verkehrsunfallflucht. Auf einem Parkplatz gegenüber der Haus-Nummer 15 trafen die vor Ort eingesetzten Beamten auf aufgebrachte Zeugen, die angaben, dass ein augenscheinlich jugendlicher Fahrzeugführer zunächst einen schwarzen Mercedes Benz C 220 in einem Wendehammer am Ende der Tegeler Straße bei dem Versuch, den von ihm geführten Mercedes Benz C200 auszuparken, im Heckbereich beschädigt hatte. Nachdem der Fahrer von einem Zeugen auf den Schaden angesprochen worden war, entfernte sich dieser unmittelbar und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit von der Unfallörtlichkeit auf der Tegeler Straße in südlicher Richtung. Nach einer Rechtskurve kam er nach links von der Fahrbahn ab und stieß auf einem gegenüberliegenden Parkplatz mit einem dort abgestellten Audi A6 zusammen. Der Audi wurde durch den Zusammenstoß im Frontbereich so stark beschädigt, dass dieser nicht mehr fahrbereit war.
Zahlreiche vor Ort anwesende Zeugen begaben sich zur Unfallstelle und fixierten zunächst den jugendlichen Fahrer, welcher sich jedoch noch vor Eintreffen der Polizeibeamten fußläufig in unbekannte Richtung von der Unfallörtlichkeit entfernen konnte. Später stellte sich der 17-jährige Monheimer selbstständig auf der Polizeiwache Monheim.

Gegen den Jugendlichen wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet. Auch gegen den Nutzer des Mercedes Benz wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Erste Ermittlungen ergaben den Verdacht, dass der 38-jährige Monheimer zugelassen hatte, dass sein 17-jähriger Sohn das Fahrzeug führen konnte. Das Unfallfahrzeug wurde zur Beweissicherung sichergestellt.

Autor:

Corinna Rath aus Hilden

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