Altdeponie Eyller Berg, Forderung nach Gefährdungsabschätzung

Deponiebereiche auf dem Eyller Berg

Pressetermin am 14.04.2014 in Moers
Hochwasserschutz-Initiative am Niederrhein (HWS)/
Vereinigte Wählergemeinschaften im Kreis Wesel (VWG)

Altlasten sind die Kehrseite des enormen technischen und industriellen Fortschritts der letzten 100 Jahre. Der allzu sorglose Umgang mit Chemikalien und Abfällen und die Unkenntnis der Auswirkungen führten häufig zu Verunreinigungen des Untergrunds. Das Gefahrenpotenzial für Mensch und Umwelt wurde dabei oft zu spät erkannt.

Recherche über die Altdeponie Eyller Berg in Kamp-Lintfort mit seinen Umweltfolgen

Hier: Forderung auf „Durchführung einer Gefährdungsabschätzung“
Zusammenfassung
Abweichend von der Forderung der Unteren Wasserbehörde Krs. Wesel wurde vom Bergamt Moers/LOBA/StUA folgende Versagungsgründe zur einst geforderten Gefährdungsabschätzung genannt: (lt. BAN-Schreiben vom 10.08.1993)

a) Es gibt drei unterschiedliche Teildeponiebetreiber (Bergbau, Kamp-Lintfort und LINEG);
b) Unterschiedliche Verursachungsbeiträge etwaiger Kontaminationen nicht zu ermitteln waren und
c) Sondierungsbohrungen eine weitere Gefahrenquelle erschließen könnte.
d) Zudem wurden „Zeit und Kostenaspekte“ zur Verhinderung der Gefährdungsabschätzung angeführt.

Kurzbericht
Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass von Altdeponien negative Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und dem Boden ausgehen. Wenn hinzukommt, dass der Deponiekörper Eyller Berg in einem natürlichen Überschwemmungsgebiet liegt, der Bergsenkung und einer ständigen Grundwasserabsenkung unterliegt. Dann ist für die VWG im Kreis Wesel die Verweigerung einer gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsabschätzung nicht nachvollziehbar. Insbesondere für das Risiko- und Krisenmanagement zum Schutz Kritischer Infrastrukturen in bergbaubetroffenen Gebieten des Niederrheins.
Es geht uns um den künftigen Schutz der Umwelt, daher unsere berechtigte Forderung nach Durchführung der Gefährdungsabschätzung durch unabhängige Gutachter.
Insbesondere dann, wenn, so wie seit den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts, nach der Abtragung von Sand und Kies, der Eyller Berg in seinen Konturen wieder mit Abfällen des Bergwerkes Friedrich Heinrich u.a. aufgefüllt werden sollte.
Aus der „Industriehistorische Recherche“ vom 20.07.1995 der BGT Boden- und Grundwassertechnologie GmbH geht hervor, dass nur grundwasserunschädliche Bergbauabfälle verkippt werden durften. Wer jedoch Kenntnis über die s.g. „zugelassenen“ Abfälle hat, wie:

„Waschberge, vorgetrocknete Flotationsberge, Unter- und Übertage anfallenden Betriebsmüll, Bauschutt (z.B. Holz und Transportbandreste, Verpackungsmaterial, Kantinen- und Kauenabfälle, Büro- und Platzkericht, Reste von Gebäude- und Mauerwerksabbrüchen (auch von der Kokerei). Schlämme aus dem Rundeindicker, (Kokereiabwässer)“

der wird bestätigen, dass diese Abfälle mit schädlichen Betriebsstoffen kontaminiert waren und auch, dass zu Tage geförderte Kohle und Gestein niemals grundwasserneutral ist.
Was weiter an undefiniertem Hausmüll und wilden Verkippungen vorgekommen ist, lässt sich nur ansatzweise als nicht Grundwasserneutral –teilweise belegt- vermuten.
Belegt ist, dass von 1917 bis zum Jahre 1998 im Einwirkungsgebiet des Eyller Berges 9 Flöze bei 19 Bauhöhen unterbaut wurden.

Im Zusammengang mit dem Abschlußbetriebsplan für den Bergbauteil des Eyller Berges in den 90er Jahren wurden seitens der Unteren Wasserbehörde (Kreis Wesel) und des Landesoberbergamtes (LOBA) nach § 9 BBodSchG die Gefährdungsabschätzung gefordert.

Aus unerklärlichen Gründen wurde der Bescheid des LOBA vom 19. März 1987 zur Durchführung der Gefährdungsabschätzung nicht bestandskräftig.
Durch Bescheid des LOBA im Okt. 1987 – sieben Monate später - wurde die ursprünglich geforderte Gefährdungsabschätzung zurückgenommen, da eine qualifizierte Oberflächenabdichtung für ausreichend gehalten wurde.
Quelle: BAG Niederrhein Schreiben vom 10.08.1993

Folgende Versagungsgründe werden angeführt:
- es gab drei unterschiedlichen Teildeponiebetreiber (Bergbau, Kamp-Lintfort und LINEG),
- unterschiedliche Verursachungsbeiträge etwaiger Kontaminationen die nicht zu ermitteln waren
- Sondierungsbohrungen die weitere Gefahrenquellen erschließen könnten.
Diese sind aber nicht stichhaltig und die Verfahrensweise ist nicht gesetzeskonform zumal auch Zeit und Kostenaspekte zur Verhinderung der Gefährdungsabschätzung angeführt wurden (Quelle IR).

Die Versagung einer Gefährdungsabschätzung für das Gebiet der Altdeponien steht im krassen Gegensatz zum rechtlichen Anspruch und zum öffentlichen Interesse an unbelastetem Grundwasser als wichtigstem Nahrungsmittel der Menschen.

Auf Zukunft gesehen, kann auch eine „qualifizierte Oberflächenabdichtung“ die zudem noch kultiviert werden soll, keine zukünftige Sicherheit geben, dass das anfallende Niederschlagswasser grundsätzlich aus dem Deponiekörper ferngehalten werden kann.

Das vorliegende Gefährdungspotenzial der unter Bergbaueinfluss stehenden Altdeponie bedarf zur Zukunftssicherung des Lebensraumes für die Bewohner einer Überprüfung in Form einer Gefährdungsabschätzung gem. BBodSchG, WHG und WRRL.
Hinzu kommt, dass das überschwemmungsgefährdete und bergbaubetroffene Gebiet als „Kritische Infrastruktur“ gilt.

Bei all diesen Entscheidungen über die Deponierung von Abfällen auf dem Eyller Berg, hinsichtlich der genehmigten und ungenehmigten Stoffe und Flüssigkeiten ist u. E. zu bemerken, dass die Standortkommune, als Träger des Risikos, so gut wie nicht an der Entscheidungsfindung sich beteiligt hat. Die Industriehistorische Recherche wurde offenbar auch den politisch Verantwortlichen in Kamp-Lintfort nicht ausgehändigt.

Derzeit sind im Stadtgebiet Kamp-Lintfort 90 Flächen im Altlastenkataster bekannt. Bei 6 Flächen ist der Verdacht einer vorhandenen Altlast noch nicht vollständig ausgeräumt bzw. die Fläche noch nicht vollständig saniert worden. Quelle Kreis Wesel.

Wir verweisen für weitere Recherchen auf unsere Dokumentation, die wir gerne zur Verfügung stellen.
Für den Bericht
H.-Peter Feldmann, Sprecher HWS

Autor:

H.-Peter Feldmann aus Xanten

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