Abstandsregelungen können ohne Probleme eingehalten werden
Landesgartenschau ab heute eröffnet
Nachdem das Land mit der aktuellen Coronaverordnung den Weg der Öffnung geebnet hat, hat sich heute auch der Aufsichtsrat der Gartenschaugesellschaft einstimmig für eine sofortige Öffnung und gegen eine Verschiebung ins Jahr 2021 ausgesprochen. Der Haupt und Finanzausschuss der Stadt Kamp-Lintfort folgte dem Beschluss des Aufsichtsrats.
Die Geschäftsführung hat sich die Entscheidung in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung und den beteiligten Ministerien nicht leichtgemacht. „Wichtig war und ist allen Beteiligten zu jedem Zeitpunkt, dass die Gesundheit der Besucherinnen und Besuchersowie aller Mitwirkender absolut im Vordergrund steht.
Einbahnstraßenregelung
Wesentliche Prämisse bei allen vorgeschlagenen Maßnahmen ist der Umstand, dass mit dem Besuch der Landesgartenschau keine neuen oder zusätzlichen gesundheitlichen Risiken entstehen“, erklärt Martin Notthoff, ebenfalls Geschäftsführer der Laga gGmbH.
Durch die Architektur des Geländes lassen sich Abstandsregelungen problemlos einhalten. In geschlossenen Räumen, wie der Blumenhalle, gelten Zutrittsbeschränkungen und Maskenpflicht. Eine Einbahnstraßenregelung soll die Gäste durch bestimmte Geländebereiche führen. „Wir freuen uns sehr, dass die Mitglieder des Fördervereins sich bereit erklärt haben, die Eröffnung und den Betrieb der Gartenschau sowie die Beachtung der vereinbarten CoronaRegeln tatkräftig als Ordnungskräfte zu unterstützen“, sagt Notthoff.Da sich die genannten Abstandsregelungen im Aufzug des Turms nicht einhalten lassen, ist dieser sowie der Spielplatz (bis 7. Mai) zunächst gesperrt.
Anstelle des zuvor geplanten gastronomischen Angebots wird eseinen „To-Go“-Betrieb sowie für jeden Gast mit Tageskarte einen 3-Euro-Gutschein, der bei der Gastronomie oder auf dem Gärtnermarkt eingelöst werden kann, an der Kasse geben. Den Dauerkartenbesitzern werden drei exklusive Veranstaltungen zur Auswahl stehen, von denen sie eine besuchen dürfen. Zu welchem Zeitpunkt und in welchem Rahmen diese stattfinden werden, ist noch nicht abschließend geklärt, da aus heutiger Sicht auch auf unserem Gelände keine Großveranstaltungen durchgeführt werden können.
Wer trotz der geltenden Sicherheitsmaßnahmen seine nicht genutzteDauerkarte zurückgeben möchte, kann dies bis Freitag, 8. Mai, tun. Der Umtausch muss schriftlich per Mail oder auf postalischem Wege erfolgen: Landesgartenschau Kamp-Lintfort 2020 gGmbH, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort oder gruppenreisen@kamp-lintfort2020.de
„Die Kernbestandteile einer jeden Gartenschau, wie die Gärten,Blumen und die Pflanzungen, sind auch in Zeiten von Corona erlebbar“, so Sperling. Die wesentlichen Beweggründe für einen Besuch seien Anregungen und Ideen für den eigenen Garten oder Balkon zu bekommen und einen schönen Tag mit der Familie oder dem Partner zu verbringen.
Erlebnis der Landesgartenschau auch unter Coronabedingungen:
Alle müssen sich an die folgenden Regeln halten,damit die Landesgartenschau Kamp-Lintfort 2020 geöffnet bleiben kann und es nicht zu weiteren Einschränkungen oder gar zur Schließung der Landesgartenschau kommt. Gäste werden freundlich und bestimmt durch Service- und Ordnerkräfte auf diese Regeln hingewiesen:
• Überall im Park gilt ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern (Gäste könnenalleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts spazieren gehen oder
Sport treiben)
• In geschlossenen Räumen/Pavillons darf sich pro 10 Quadratmeter maximal 1 Gast aufhalten; in der Blumenhalle maximal 50 Gäste
• Bei Erholungspausen auf Wiesen und Freiflächen gilt ein Mindestabstand von 5 Metern zu anderen Lagabesuchern
• In allen geschlossenen Räumen/Pavillons, in der Blumenhalle, an den Pagodendes Gärtnermarkts und im Shuttlebus ist das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes Pflicht
• Die Gastronomie bleibt geschlossen. Es gibt ein gastronomisches "To-GoAngebot". Die Speisen und Getränke dürfen außerhalb des 50-Meter-Umkreises zur Ausgabestelle auf dem Laga-Gelände verzehrt werden
• Abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden, Wegemarkierungen und Einbahnstraßenregelungen (KALISTO, Blumenhalle, Hausgartenbeispiele) müssenbefolgt werden
Autor:Lokalkompass Moers aus Moers |
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