Weiter Ärger mit der Deponie Eyller Berg
Zögert Betreiber die Schließung bewusst hinaus?

Eine Ansicht der Halde mit den relevanten Höhenangaben | Foto: Bürgerinitiative Endlager Mensch Kamp-Lintfort e.V.
  • Eine Ansicht der Halde mit den relevanten Höhenangaben
  • Foto: Bürgerinitiative Endlager Mensch Kamp-Lintfort e.V.
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Die einst etwa 63 m hohe eiszeitliche Moräne Eyller Berg liegt zwischen Kamp-Lintfort und Rayen. Seit jeher fanden an dem kieshaltigen Berg Auskiesungen statt, durch die tiefe Mulden entstanden, die sich hervorragend zum Ablagern von Müll eigneten. So gab es drei Mülldeponien, von denen eine Hausmüll enthielt und eine zweite Ruhrkohledeponie für Waschberge war. Beide werden nicht mehr betrieben, weil sie die 69er Höhenlinie erreicht hatten, bzw. mit der erforderlichen Endabdeckung erreichten.

Die 1969er Höhenlinie besagt, dass eine weitere Auffüllung über die Höhe, welche die Halde 1969 aufwies, hinaus nicht mehr zulässig ist. Zu dieser Zeit wies die Halde eine Höhe von fast 64 m auf.
Bei der dritten jedoch handelt es sich um eine Sondermülldeponie, welche von der „Eyller Berg Abfallbeseitigungsgesellschaft (EBA)“ auch heute noch weiterbetrieben wird. Diese Deponie entspricht der Deponieklasse III, also der höchsten Gefahrenklasse.
In einem im Jahre 2015 mit der Landesregierung NRW geschlossenen Vergleich einigten sich die Landesregierung NRW und die Betreiber der Deponie auf die Schließung zum Ende des Jahres 2022 unter Abdichtung mit organischem Material und einer Rekultivierung des Berges sowie eine Begrenzung auf maximal 70 m. Dieser Vergleich schien allerdings für die EBA nicht zu gelten,denn zwischenzeitlich verfügte die Deponie über eine stattliche Höhe von 85 m und musste von den Betreibern auf 74 m zurückgebaut werden. Allerdings lädt die Gesellschaft weiter hochgradig gefährliche Stoffe ab.

EBA beantragt entgegen Vereinbarung            Abdeckung mit Betonitmatten

Fristgerecht zum 30. Juni 2016 hatte die EBA ihren Antrag auf Abdichtung der Deponie gestellt. Allerdings sollte diese nach ihren Vorstellungen nicht, wie vereinbart, mit organischem Material, sondern mit einer Betonitmatte erfolgen.
„War das ein geschickter Schachzug des Betreibers?“ fragt sich der Kamp-Lintforter Landtagsabgeordnete René Schneider.
Zumindest spielte die Reaktion der Genehmigungsbehörde dem Unternehmen in die Karten. Statt auf Erfüllung der getroffenen Vereinbarung zu bestehen, trat die genehmigende Behörde in eine Prüfung des beantragten Verfahrens ein.
„Hätte die Betreiberfirma den Antrag auf Abdichtung mit organischem Material gestellt, wie in dem Vergleich vereinbart, wäre der Antrag von Seiten der Behörde genehmigt worden und die EBA nach Durchlaufen der weiteren Formalitäten wäre gezwungen gewesen, 2017 mit der Rekultivierung zu beginnen,“ so Schneider.
Stattdessen zog sich das Genehmigungsverfahren über einen Zeitraum von rund vier Jahren hin, bevor die Bezirksregierung das beantragte Verfahren mit der Begründung ablehnte, dass das Betonitverfahren für Deponien der Klasse III nicht geeignet sei.
Wer nun denkt, für die Betreiberfirma sei damit die Sache erledigt und sie habe sich auf das von Beginn an genehmigte Verfahren eingelassen, irrt. Das Gegenteil war der Fall, denn die EBA verklagte das Land NRW vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.
„Eine Betreiberfirma“, so Lutz Malonek, Vorsitzender der Bürgerinitiative „Endlager Mensch e.V. Kamp-Lintfort mit einem Kopfschütteln, „die in mehr als fünf Jahren ihre Hausaufgaben nicht erledigt und stattdessen noch eine Klage gegen das Land anstrengt“.

Lobbyismus?

„War die EBA hier mal wieder schlauer“, fragt er sich, „oder sind eventuell sogar Korruption und Lobbyismus die Wurzel allen Übels?“
Genau, wie er, sieht auch der Landtagsabgeordnete Schneider nun die Frist zur Schließung der Halde als gefährdet an.
„Eigentlich hätten bis zum Sommer 2022 bereits fünf Hektar rekultiviert sein müssen“, gibt er zu bedenken“.
Am 30. März hatte es vor dem Oberlandesgericht Münster einen Erörterungstermin gegeben.
„Bei den intensiven Erörterungen der strittigen Punkte zwischen dem Land NRW und dem Betreiber“, so Pressesprecher Christian Fronczak, „kam es in einigen Punkten zwar zur Annäherung in einer Reihe inhaltlicher Fragen. Jedoch hat die EBA es abgelehnt, Regelungen in die Vereinbarung aufzunehmen, die der gesicherten rechtlichen Durchsetzbarkeit der Vereinbarung dienen. Der Senat wird nunmehr einen eigenen Vergleichsvorschlag vorlegen. Es bleibt abzuwarten, ob auf diesem Weg noch eine tragfähige und umsetzbare Verständigung mit der EBA erreicht werden kann, bei der auch eine effektive Durchsetzbarkeit des Vereinbarten gewährleistet ist“.

Um fast 30% erhöhte Krebshäufigkeit bei Frauen

Für den Vorsitzenden der Bürgerinitiative ist das ein Unding. „Geld regiert die Welt. Die Frage ist, ob das Geld hier die Umwelt versaut“.
Nicht nur er fragt sich, „Warum kommt dieses Unternehmen damit durch, obwohl die seinerzeit getroffene Vereinbarung rechtsgültig ist“?
In einer kürzlich von der Interessengemeinschaft eingeforderten Krebsstudie durch die Universität Münster ergab sich laut Umweltministerium eine um fast 30 % erhöhte Krebshäufigkeit bei Frauen im Umfeld der Deponie.
„Leider“, so Malonek, „konnte ein Zusammenhang mit der Deponie nicht einwandfrei nachgewiesen werden“.
Allerdings habe man in Zusammenarbeit mit namhaften Wissenschaftlern der RWTH Aachen sowie der Uni Duisburg/Essen einen Vorschlag zu einer Bioanalytikstudie erarbeiten lassen und beim Umweltministerium eingebracht.
Man sei gespannt, wie es weitergehe und werde auf keinen Fall aufgeben. „Denn unsere Gesundheit muss über finanziellen Interessen stehen“.

Randolf Vastmans

Autor:

Randolf Vastmans aus Xanten

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