Vloggerin Christiane Stark erneut für Youlius-Award nominiert
Chrisi: „Das stört mich an Artikel 13!“
Christiane Stark hat nicht nur etwas auf dem Kasten, sondern auch wieder was' im Kasten. Die 24-jährige Vloggerin aus Kamp-Lintfort ist nun zum dritten Mal mit ihrem YouTube Kanal „Chrisi“ für den Youlius-Award nominiert (Wochen-Magazin berichtete). Das Thema des aktuellen, knapp zehnminütigen Bewerbungsvideos: der strittige Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform.
„Ein Thema, das mich als Youtuberin ganz besonders angeht“, so Christiane besorgt. „Urheberrechte zu schützen ist natürlich in erster Linie gut, aber Filter schränken schon sehr ein. Gerade für uns. Deshalb wollte ich zu Artikel 13 auf jeden Fall ein Video machen.“ Das Thema des Bewerbungsvideos sollte zu ihrem Kanal passen und ihn besonders gut repräsentieren.
Der Hintergrund: Am 26. März dieses Jahres wurde im EU-Parlament der Reform des Urheberrechts zugestimmt. Grundlage für die EU-Richtlinie sind Urheberrechtsverletzungen im Internet. Artikel 13 sieht darin vor, dass zum Beispiel nicht mehr die Youtuber für ihren hochgeladenen Inhalt haftbar gemacht werden können, sondern die Betreiber der Plattform selbst. Zudem sollen Inhalte nicht mehr einfach so, ohne Prüfung hochgeladen werden können.
In ihrem Video gibt Christiane klar und deutlich ihre Meinung zu Artikel 13 kund und nennt zehn Dinge, die sie daran und an der Debatte drumherum stören. „Dazu zählen unter anderem die Punkte „Uploadfilter“ und „Konzern gesteuert“. Uploadfilter sollen automatisch Urheberrechtsverletzungen im Netz erkennen. Auch wenn Inhalte, Bilder oder Texte gekauft wurden und völlig zu recht hochgeladen werden dürfen, weiß Youtube das ja nicht. Das würde ein Aus für unsere freie, kreative Arbeit bedeuten. Mit „Konzern gesteuert“ ist gemeint, dass zum Beispiel Youtubern unterstellt wird, nur im Interesse des Betreibers zu agieren. Ich lasse mir nicht gern unterstellen, uneigenständig die politischen Interessen von YouTube zu vertreten“, erklärt die „Information and communication design“-Studentin ein bisschen verärgert. Das würde das Ende des freien Internets bedeuten. Allerdings: Youtube besitzt derzeit bereits einen Filter namens „Content ID“. Urheberrechtsinhaber können dieses System nutzen, um ihre Inhalte auf YouTube schnell zu identifizieren. Artikel 13 wurde in der deutschen YouTube Community bereits kritisiert und diskutiert, bevor YouTube sich mit einem offiziellen Brief an die Nutzer gewendet und um Engagement gebeten hat.
Erfolgreich ist Chrisis Video bereits schon bei den Usern. Es war mit 676 Klicks das klickstärkste Video seit eineinhalb Jahren. Die Preisverleihung des Youlius-Award findet am 25. Januar 2020 im Bochumer Schauspielhaus statt. Auch Christiane wird dabei sein. Im Live-Stream wird die Awardverleihung natürlich auch im Netz zu sehen sein.
Und Chrisi wäre nicht Chrisi, wenn sie nicht schon wieder eine neue Idee für ein Video auf ihrem Kanal parat hätte: das Tempolimit. „Das Thema interessiert mich schon lange. Nun habe ich bald genug Fakten zusammen, um den Clip drehen zu können“, sagt die 24-Jährige voller Vorfreude. Einfach mal reinklicken unter „Chrisi“.
Das englische Gegenstück zu Christianes deutschem Kanal heißt übrigens „Chrisi Elliot“.
Zur Information:
Mit dem Youlius-Award prämiert der gemeinnützige Verein zur Förderung der Webvideokultur jährlich YouTube-Kanäle. Es gibt verschiedene Kategorien, wie zum Beispiel „Musik, Kunst und Kultur“, „Gaming“, „Animation“, „Sport und Gesundheit“ und „Politik, Umwelt und Soziales“, wozu auch der Kanal „Chrisi“ gehört. Infos auf www.youlius-award.de
Autor:Nadine Scholtheis aus Moers |
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