Feuer machen im Garten ist nicht erlaubt
Sobald die ersten Sonnenstrahlen den Frühling ankündigen, werden Beete, Gärten und Hecken überall in Iserlohn wieder sommerfein gemacht. Das alte Laub wird zusammen geharkt und die Bäume und Sträucher werden beschnitten. Doch was machen die Iserlohner mit ihren Gartenabfällen? Überall im Stadtgebiet wurden vom Zweckverband für Abfälle Grünabfall-Container aufgestellt, wo altes Laub und Strauchschnitt kostenlos abgeliefert werden kann. Und auch wenn es noch so verlocken klingt, auch ein kleines Feuer im Garten ist laut Landesimmissionsschutz - Gesetz NRW (LImschG) §7 unter Strafe verboten.
Gartenabfälle verbrennen verboten – Osterfeuer für Vereine erlaubt
Grundsätzlich bestimmt das Ordnungsamt der zuständigen Stadt oder Gemeine, ob in einem privaten Garten ein Feuer gemacht werden darf. Laut §7 des LimschG ist das „Verbrennen sowie das Abbrennen von Gegenständen... im Freien (ist) untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden“ könnte. Das Ordnungsamt kann in einigen Ausnahmefällen eine Genehmigung erteilen, wenn nur ein kleines Feuer gemacht werden soll, welches die Luft nicht all zu lange verschmutzt. Die einzige genehmigte Ausnahme ist das Osterfeuer als traditionelles Brauchtumsfeuer am Osterwochenende. Kirchengemeinden und Ortsvereine, Kleingartenvereine oder Sportvereine können ihr Osterfeuer bereits jetzt beim Ordnungsamt der Stadt Iserlohn anmelden.
Autor:Sandra-Maria Erdmann aus Iserlohn |
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