In der Ruhe liegt die Kraft - Hier Kindergeld
In der letzten Zeit zirkulieren viele irreführende und panikmachende Fehlinformationen zum Thema Einführung der Steuer-Identifikationsnummern (Steuer-ID). Dies führt dazu, dass in der kurzen Zeit der Bekanntgabe schon tausende von Anfragen zu diesem Thema in der Familienkasse NRW Nord eingegangen sind und damit die Lahmlegung der Familienkassen-Service-Center inklusiv technischer Einschränkungen droht, denn die elektronischen Postfächer der regionalen Familienkassen quillen über.
Was stimmt?
Eine zusätzliche Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld ist ab 1.1.2016 die Angabe der Steuer-ID des Kindergeld-Berechtigten und der Kinder, unabhängig von deren Geburtsdatum. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Kindergeld für jedes Kind nur einmal ausgezahlt wird und die Betrugsfälle sich dadurch erheblich verringern.
Was müssen Eltern beachten bei der Neubeantragung von Kindergeld?
Bei Neuanträgen teilen Eltern den Familienkassen die eigene und die Steuer-ID der Kinder über den Kindergeldantrag mit. Für Neugeborene erhält der Berechtigte automatisch die Steuer-ID.
Eine Steuer-ID wird automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jeder Person mitgeteilt, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist.
Was ist zu tun, wenn Sie schon Kindergeld erhalten?
Durch einen automatischen Datenabgleich vom BZSt werden die Familienkassen die Steuer-ID erhalten. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sind bei 92 Prozent der laufenden Kindergeldfälle die Steuer-ID hinterlegt. Sollte die Steuer-ID nicht durch den Datenabgleich zu ermitteln sein, wird der/die Kindergeldberechtigte rechtzeitig von seiner Familienkasse angeschrieben und hat Gelegenheit, die Steuer-ID im Laufe des Jahres 2016 nachzureichen.
Also erst einmal Ruhe bewahren! Die Familienkasse meldet sich bei jeden Kindergeldberechtigten, wenn diese/r aktiv werden muss.
Autor:Adelheid Windszus aus Hünxe |
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