Tipp für Gastronomen, Händler und Solo-Selbstständige am Niederrhein
Ab sofort ist die Beantragung der November-Hilfen möglich
Hier ein Tipp fürs Gastgewerbe, Einzelhändler und Solo-Selbstständige am Niederrhein von Jan Scholte-Reh, Vorsitzender der SPD Hünxe und Mitglied im Rat der Gemeinde Hünxe : Ab sofort ist die Beantragung der November-Hilfen möglich.
Um die Umsatzausfälle durch die jüngsten Einschränkungen für Gastronomie, Hotellerie, Veranstaltungen und den Kulturbetrieb auszugleichen, hat die Bundesregierung eine sog. Novemberhilfe beschlossen, die nun zügig umsetzt werden soll.
Die wichtigsten Fakten dazu hier auf einen Blick:
- Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt.
- Antragsberechtigt sind sowohl Unternehmer als auch Solo-Selbständige, zum Beispiel aus dem Kulturbetrieb, die direkt oder indirekt durch die für den November getroffenen Corona-Schutzmaßnahmen in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt sind.
- Unternehmer beziehungsweise Selbständige mit größerem Geschäft müssen den Antrag über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer einreichen, Solo-Selbständige können die Hilfen direkt ohne Steuerberater oder ähnliches beantragen.
- Umsätze, die trotz einer Schließung beziehungsweise. Einschränkung dennoch gemacht werden können (zum Beispiel Lieferservice bei Restaurants), werden in Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes im November 2019 nicht angerechnet.
- Anträge können über https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ eingereicht werden, die Freischaltung erfolgt in Kürze, Die Auszahlung erfolgt über die Bundesländer.
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu den Details des Programms:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html
Neustarthilfe für Solo-Selbstständige
Darüber hinaus hat die Bundesregierung die bisherige Überbrückungshilfe mit einer Neustarthilfe für Soloselbstständige als unbürokratischer Zuschuss vor allem für Solo-Selbständige und Kulturschaffende erweitert (sogenannte Überbrückungshilfe III). Die Antragsberechtigten erhalten dadurch künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss. Dazu wird die bisherige Erstattung von Fixkosten ergänzt um eine einmalige Betriebskostenpauschale (Neustarthilfe). Damit können Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III sonst keine Fixkosten geltend machen können, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, einmalig 25 Prozent des Umsatzes des entsprechenden Vorkrisenzeitraums 2019 erhalten. Die Neustarthilfe ist aufgrund ihrer Zweckbindung nicht auf Leistungen der Grundsicherung und ähnliches anzurechnen. Es handelt sich um einen unbürokratischen und schnellen Zuschuss, der – wenn die Antragsvoraussetzungen vorliegen – nicht zurückzuzahlen ist.
Nähere Informationen hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-10-29-neue-corona-hilfen.html
Autor:Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken |
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