Bescheide über Grundbesitzabgaben
Zustellung in Hünxe erfolgt ab dem 13. Januar / Wie sich die kommunalen Gebühren entwickeln ...
Die Bescheide über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2023 werden voraussichtlich ab Freitag, 13. Januar, verschickt.
Die Gemeindeverwaltung erklärt dazu vorab: Gemäß Ratsbeschluss vom 14.12.2022 bleiben die Abfallgebühren in 2023 unverändert. Für ein 60-Liter-Gefäß werden 132 Euro, für ein 80-Liter Gefäß 172 Euro, für ein 120-Liter Gefäß 244 Euro, für ein 240-Liter Gefäß 476 Euro und für ein 1.100-
Liter Gefäß 2.140 Euro festgesetzt. Die Straßenreinigungsgebühren sowie die Grundsteuerhebesätze A und B für 2023 bleiben ebenfalls unverändert (wie im Jahr 2022).
Die Schmutzentwässerungsgebühren werden ab 2023 von 2,85 € (2022) auf 2,70 je Kubikmeter gesenkt. Die Niederschlagsentwässerungsgebühren erhöhen sich von 0,75 € je Quadratmeter auf 0,95 € je Quadratmeter.
Die Gemeinde Hünxe weist darauf hin, dass das OVG NRW Urteil in die Gebührenkalkulation eingeflossen ist und keine Eigenkapitalverzinsung angesetzt wurde. Erfahrungsgemäß möchten sich in den ersten Tagen nach Zustellung der Bescheide viele Grundstückseigentümer persönlich oder
telefonisch mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen im Rathaus in Verbindung setzen. In diesem Zusammenhang wird auf die Sprechzeiten von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr verwiesen.
Außerhalb dieser Zeiten sei eine Terminvereinbarung per Mail unter steueramt@huenxe.de möglich: "Bei Rückfragen kann es zu längeren Wartezeiten kommen, die aufgrund der Vielzahl der versandten Bescheide nicht zu vermeiden sind. Wir bitten hier um Verständnis!"
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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