Stellungnahme von Bürgermeister Dirk Buschmann zum Artikel zum Thema Zeelink II 2 auf der Seite www.lokalkompass.de am 16.6.2017

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

mit großem Erstaunen habe ich den o. g. Artikel und die darin aufgestellten Behauptungen der Initiative „Todestrasse-nein-danke“ zur Kenntnis genommen. Ich muss leider feststellen, dass die Initiative sich weit von einer meiner Meinung nach hier gebotenen, sachlichen Diskussion zum Thema Zeelink II entfernt hat und möchte daher einige Dinge klarstellen.

Ich habe niemals gesagt, dass die Gemeindeverwaltung Klage gegen den Trassenverlauf erheben wird, sondern dass meine Mitarbeiter und ich eine Klagemöglichkeit prüfen. Die unter Beteiligung einer renomierten Anwaltskanzlei auf dem Spezialgebiet des Verwaltungsrechts erfolgte Prüfung hatte folgendes Ergebnis:

Sachstand im Moment ist, dass eine sogenannte raumordnerische Beurteilung für die Trasse „Zeelink 2“ vorliegt, die einen 600 m breiten Trassenkorridor festlegt. Gegen diese Beurteilung besteht keine Klagemöglichkeit. Auf dieses raumordnerische Verfahren folgt dann das sogenannte Planfeststellungsverfahren. In diesem Verfahren wird die Öffentlichkeit, die Gemeinde Hünxe sowie viele weitere Behörden und sogenannte Träger öffentlicher Belange zu einer Stellungnahme aufgerufen werden. Die zur Abgabe einer Stellungnahme erforderlichen Verfahrensunterlagen gibt es bisher nicht. Sie sollen nach der Sommerpause vorgelegt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt endet das Planfeststellungsverfahren dann mit dem sogenannten Planfeststellungsbeschluss.

Um Klage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss erheben zu können, bedarf es einer Klagebefugnis. An dieser mangelt es in diesem Fall, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt. Die Gemeinde kann vor dem Verwaltungsgericht nur eine Verletzung ihrer eigenen Belange geltend machen. Ihr kommen keinerlei „wehrfähige" Rechte zu, weil der Allgemeinheit oder einzelnen Personen eine potentielle Gefahr drohen könnte. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, wer genau in seinen Rechten konkret verletzt sein könnte, da die genaue Trassenführung erst im gerade beginnenden Planfeststellungsverfahren festgelegt wird. Erst nach Vorliegen der genauen Trassenführung und des Planfeststellungsbeschlusses kann geprüft werden, ob es eine Klagebefugnis der Gemeinde gibt.

Die Gemeinde Hünxe wird im nächsten Verfahrensschritt eine Stellungnahme zu dem Projekt abgeben, die alle vorliegenden Bedenken zum Projekt Zeelink II beinhaltet. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, die Feintrassierung so zu beeinflussen, dass die Siedlungsbereiche in Bucholtwelmen, Krudenburg und Drevenack mit ausreichendem Abstand passiert werden und somit ein weitestgehend risikoarmer Ausbau der Pipeline erfolgt.

Darüber hinaus gebe ich zu Bedenken:
Zeelink ist ein Infrastrukturprojekt im Netzentwicklungsplan Gas 2015, der von der Bundesnetzagentur, einer Bundesbehörde, die kein privates Wirtschaftsunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht ist, mit dem Ziel erstellt wurde, die Versorgungssicherheit mit Erdgas dauerhaft zu gewährleisten. Aufgrund der erforderlichen Umstellung von L- auf H-Gas wird über Zeelink die nachhaltige Versorgung von Haushalten in Nordrhein-Westfalen mit Erdgas sichergestellt. Versorgungsleitungen wie Gasfernleitungen müssen an Lebens- und Wirtschaftsräume herangeführt werden müssen, sonst kann eine Versorgung mit Gas nicht gewährleistet werden.

Das Risikopotential einer Gasfernleitung ist, genauso wie das anderer umweltrelevanter Infrastrukturprojekte, leider nie in Gänze abschätzbar.
Es geht daher vor allem darum, dafür zu sorgen, dass zum einen mit den uns zu Verfügung stehenden Mitteln im Planverfahren die größtmöglichen Abstände zur Wohnbebauung berücksichtigt werden, zum anderen, dass in der Ausbauplanung alle Sicherheitsmaßnahmen nach den geltenden Regelwerken und den bei uns
geltenden Bauvorschriften berücksichtigten werden, um die Sicherheit der Hünxer Bürger umfassend gewährleisten zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgermeister

Dirk Buschmann

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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