Norbert Neß und Marie-Luise Dött zu Gast bei der CDU-Mittelstandsvereinigung Hünxe
Die CDU-Mittelstandvereinigung Hünxe wird weiterhin von Dr. Michael Wefelnberg geführt. Bei den Neuwahlen wurden als stellvertretende Vorsitzende Heinz Lindekamp und Andreas Preuß, als Schriftführer Wolfgang Schulte, als Kassiererin Heike Schmitz und als Beisitzer Michael Heidorn, Markus Rohrbacher, Anne Grefer-Leifeld und Lother Blumenroth bestätigt.
Landtagskandidat Norbert Neß stellte sich der Versammlung kurz vor: „Ich bin der Neue. Ich komme jetzt öfter.“ Der Turbowahlkampf ist eröffnet. Die 629 Stimmen Unterschied vom letzten Wahltag gilt es einzuholen. Dies ist zu schaffen. Norbert Neß sieht sich nicht als Alleinunterhalter, sondern als Teammitglied.
Für das Thema „Mindestlohn – Fluch oder Segen“ ist Marie-Luise Dött (MdB), 1. Vorsitzende des Bundes der Katholischen Unternehmer (BKU), genau die richtige Referentin. An der Tarifhoheit will sie auf jedem Fall festhalten. Der Mindestlohn ist mit den Werten der katholischen Sozialpolitik nicht zu machen, denn ein Unternehmer kann nur das ausgeben, was er verdient. Mit Inkrafttreten des Mindestlohns würden viele Arbeitsplätze in Gefahr sein. Werkverträge und Zeitarbeitskräfte sind flexible Methoden, um schnell auf Nachfragen in der Arbeitswelt zu reagieren. Die Verfassung soll nicht geändert werden, aber der Missbrauch ist einzudämmen. Egal was vereinbart wird, es wird immer jemand geben, der irgendwo ein Schlupfloch findet. Hier gilt es schneller zu sein, das Loch zu stopfen. Wenn zwei Parteien sich nicht einigen können, muss geklärt werden, wer einen Einigungsversuch herbeiführen kann. Dies soll auf gar keinen Fall jemand aus der Politik sein. Marie-Luise Dött hat keine Befürchtung, dass Deutschland zu viele Arbeitslose bekommt. Im Gegenteil, Deutschland fehlen die Fachkräfte und hat somit ein Defizit aufzuholen.
Zu dem oft genannten Vorwurf, dass der Bund den Kommunen mehr Geld geben muss, da derjenige, der die Musik bestellt, dies auch bezahlen muss, verweist Marie-Luise Dött auf das Konnexitätsprinzip. Dort ist geregelt, dass der Bund nicht direkt an die Kommunen Geld überweisen darf. Deshalb ist es wichtig, dass alle Regelungen, welche die Kommunen betreffen, vom Bundesrat abgenommen werden müssen. Die Länder fordern dann beim Bund die Gelder an, die diese folglich an die Kommune weiterreichen müssen. Für NRW ist festzuhalten, dass die Gelder für die U3-Betreuung nicht vom Bund abgefordert wurden und somit auch nicht den Kommunen zugute gekommen sind.
Autor:Adelheid Windszus aus Hünxe |
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