Fraktion SPD Hünxe: Dichtheitsprüfung vernünftig geregelt
Pressemitteilung der Ratsfraktion der SPD Hünxe | 03.03.2013
Dichtheitsprüfung vernünftig geregelt
SPD-Hünxe begrüßt die bürgerfreundliche Novellierung des Landeswassergesetzes durch die Landesregierung
Ein großer Teil der Hünxer Bürgerinnen und Bürger kann aufatmen. Die 2007 von der schwarz/gelben Landesregierung beschlossene Fristsetzung der Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle konnte durch die rot/grüne Landesregierung deutlich bürgerfreundlicher novelliert werden. "So ist eine Prüfung für Eigenheimbesitzer außerhalb von Wasserschutzgebieten nicht mehr vorgeschrieben", freut sich Stephan Barske, Fraktionschef der Hünxer SPD.
Die Gemeinde Hünxe könnte durch Satzung Fristen für die Prüfung von Haus- und Grundstücksanschlüssen festlegen, sie muss aber nicht. "Selbstverständlich wird sich die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Hünxe vehement dafür einsetzen, keine solche Satzung zu beschließen", betont Barske. Im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ist allgemein festgelegt, dass private Abwasseranlagen dicht sein müssen. Darüber hinaus sollte das Land keine Fristenregelungen bestimmen, wenn keine Gefahr für das Trinkwasser zu befürchten ist. Dies habe man in Gesprächen mit dem Landtagsabgeordneten Meesters deutlich gemacht.
„Sicherlich hat hauptsächlich der berechtigte Protest der betroffenen Bürger den Ausschlag gegeben, dass die Novellierung stattgefunden hat, aber wir haben bestimmt auch unseren Beitrag dazu geleistet“, so Barske. Die bestehenbleibende Prüfpflicht in Trinkwasserschutzgebieten sei jedoch durchaus begründet und nachvollziehbar. Das in Aussicht gestellte Investitionsprogramm (zinsgünstige Kredite und Zuschüsse) bei notwendigen Sanierungsmaßnahmen ist eine begrüßenswerte Maßnahme, finanzielle Nöte betroffener Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.
Autor:Jan Scholte-Reh (SPD) aus Hünxe |
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