Dichtigkeitsprüfung: CDU Hünxe weist SPD-Vorwurf der Bauernfängerei zurück
Pressemitteilung von Wilhelm Windszus, Vorsitzender des CDU-Gemeindeverbandes Hünxe:
Dichtigkeitsprüfung: CDU Hünxe weist SPD-Vorwurf der Bauernfängerei zurück
Der von der SPD gegen die Hünxer Christdemokraten gerichtete Vorwurf, mit ihrer jüngst im Haupt- und Finanzausschuss durchgebrachten Resolution zur Dichtigkeitsprüfung betrieben sie „Bauernfängerei“, weist der Hünxer CDU-Gemeindeverbandsvorsitzende Wilhelm Windszus als groben Unfug zurück. Ebenfalls gehört es in das Reich der Fabel, die Hünxer CDU sei in dieser Angelegenheit vom CDU-NRW-Landesverband ferngesteuert worden.
Als der CDU-NRW-Landesverband sich noch vor Jahren für eine Dichtigkeitsprüfung aussprach, richtete der CDU-Gemeindeverband Hünxe mit Schreiben vom 14. Oktober 2010 folgenden Antrag an den 32. Landesparteitag der CDU-NRW am 06. November 2010 in Bonn:
„Der 32. Landesparteitag fordert die NRW-CDU auf, gemeinsam mit der CDU-Landtagsfraktion alle Anstrengungen zu unternehmen, das Landeswassergesetz dahingehend zu ändern, dass die ausschließlich zur Bewohnung dienenden Immobilien von der Verpflichtung zur Dichtigkeitsprüfung ausgenommen werden. Darüber hinaus sollte die zum neuen Gesetz zu erarbeitende Rechtsverordnung des Bundes (Zustimmung der Länder ist erforderlich) vernünftige, sachgerechte und verhältnismäßige Ausführungsbestimmungen, insbesondere zu den Befreiungsmöglichkeiten, enthalten.“
Schon damals hielt der CDU-Gemeindeverband Hünxe in seinem Antrag an den CDU-NRW-Landesparteitag u.a. fest:
„- Die Gefahr von austretendem Abwasser aus den Abwasserleitungen von Wohngebäuden kann nur äußerst gering sein. Fachleute gehen sogar davon aus, dass diese sich im Erdreich praktisch selbst abdichten (Kolmation).
- Die Dichtigkeitsprüfung ist höchst umstritten. Experten halten es für möglich, dass bei einer Prüfung durch Überdruck bis dahin intakte Rohre beschädigt werden.“
Der CDU-Gemeindeverband Hünxe begründete den Antrag an den CDU-Landesparteitag wie folgt:
„Für viele Hausbesitzer sind die Kosten für die verordnete Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen eine enorme finanzielle Belastung. Insbesondere bei Wohngebäuden steht der Aufwand für die meist nur kurzen Teilstücke in keinem Verhältnis zum ökologischen und ökonomischen Nutzen. Je nach Länge der zu inspizierenden Leitung fallen Kosten von rd. 500 € bis zu rd. 2.000 € an.
Mit der Befreiung von der Dichtheitsprüfung der Abwasseranlagen ausschließlich für Wohnimmobilien sollen Hauseigentümer und Mieter (die entstehenden Kosten sind umlagefähig) von hohen Kosten entlastet werden. Die Kosten und Steuerlast dieser Bürger ist bereits jetzt kaum noch zu tragen.“
Damals wurde dieser Antrag der Hünxer Christdemokraten noch mit knapper Mehrheit vom Landesparteitag zurückgewiesen. Unter dem Druck der CDU-Basis lenkte später die CDU NRW ein, was die Hünxer Christdemokraten sehr begrüßten.
Die von der CDU-Fraktion vorgelegte Resolution, die mit den Stimmen von CDU, FDP und UWH vom Haupt- und Finanzausschuss am 19. März 2014 gegen die Stimmen von SPD und Grünen angenommen wurde, lautete:
„Der Rat der Gemeinde Hünxe fordert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf, die Umsetzung des § 61 Abs. 2 des LWG und die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen –Selbstüberwachungsverordnung Abwasser- SüwVD Abwasser Teil 2 vom 17.10.2013 – Selbstüberwachung privater Abwasserleitungen für die Dichtigkeitsprüfung bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung auszusetzen. Zudem fordert der Rat die Landesregierung auf, eine Initiative zur Herbeiführung einer bundeseinheitlichen Regelung zu ergreifen.“
Über diese Resolution entscheidet der Rat der Gemeinde Hünxe in seiner Sitzung am 02. April 2014 endgültig.
Autor:Adelheid Windszus aus Hünxe |
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