55 Jahre Gleichberechtigungsgesetz

Das Gleichberechtigungsgesetz (GleichberG) beschäftigte die CDU-Frauen beim FU-Treff. Vor 55 Jahren wurde es im Bundestag verabschiedet. Bis es dazu kam, war es ein langer Weg.

Zum ersten Mal bildeten sich im Zuge der Französischen Revolution Frauenclubs, die volle Bürgerrechte für Frauen, die Gleichstellung von Mann und Frau und das Frauenstimmrecht forderten.

In der Weimarer Verfassung Artikel 109 Satz 2 wurde dann festgehalten, dass Männer und Frauen grundsätzlich die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten haben, allerdings mit den Ausnahmen: Pflicht zur Haushaltsführung und das Entscheidungsrecht des Mannes.

Am 23. Mai 1949 wurde mit der Festlegung des Artikels 3 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern vom Staat gefördert. Mit Artikel 117 GG wurde festgesetzt, dass bis zum 31. März 1953 die überlebten, traditionellen Familienrechte aus dem 19. Jhd. in ein neues Familienverständnis überführt werden sollen, da alle Bestimmungen, die dem GG widersprachen, zum 31. März 1953 außer Kraft traten. Dieses galt für große Teile des Ehe- und Familienrechts.

Gültig waren noch Paragraphen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, wie zum Beispiel § 1356 BGB, wo die Haushaltsführung geklärt war oder § 1354 BGB über die Rechtsstellung der Frau, wonach der Mann alle Entscheidungen über Angelegenheiten des gesellschaftlichen Lebens, insbesondere Wohnort und Wohnung, alleine zu treffen hatte.

Da diese Neuerungen auf erbitterten Widerstand vieler männlicher Parlamentarier, aber auch aus der Kirche heraus, stieß, war 1953 noch gar nichts geklärt. Somit war mit dem 01. April 1953 ein gesetzloser Zustand eingetreten, was die Gleichberechtigung innerhalb der Ehe und in Bezug auf die elterliche Gewalt betraf.

Mit dem Inkrafttreten des GleichberG am 01. Juli 1958 haben die Frauen in Deutschland zum ersten Mal auch wirkliche Rechte im Ehe und Familienrecht erhalten.

Autor:

Adelheid Windszus aus Hünxe

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