Überholen kostet 70 Euro plus 1 Punkt
Wiesenstraße: 1,50 m Abstand zum Zweirad
Es ist noch neu! Verkehrszeichen 277.1 nennt sich das Zweiradüberhol-Verbotsschild, das auf weißem Grund mit rotem Kreis ein Auto sowie auf der rechten Seite ein Fahrrad und ein Motorrad zeigt. Das Schild enthält ein Ge- und Verbot. Entsprechend darf der Autofahrer (mehrspuriges Fahrzeug) weder ein einspuriges noch ein mehrspuriges Fahrzeug überholen.
Zwei davon stehen im Straßenabschnitt Wiesenstraße zwischen Landskroner- und Bodieckstraße. Angesichts der Fahrbahnbreite ist sicheres Überholen jeglicher Zweiräder mit einem gesetzlichen Mindestabstand von 1,50Metern hier nicht möglich. Das Überholverbot gilt für alle mehrspurigen Fahrzeuge, auch Motorräder mit Beiwagen also. Allerdings gilt die 1,50-Vorschrift ohnehin (ausserorts sogar 2 Meter).
Wer das Zeichen ignoriert riskiert ein Bußgeld in Höhe von 70Euro plus 1 Punkt.
Wo wird es für Radfahrer eng? Kennen Sie gefährliche Bereiche? Melden Sie sich gerne hier im Lokalkompass.
Autor:Stefan Reimet aus Holzwickede |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.