Standesamt gibt Stufenplan bekannt
Trauungen auf dem Haus Opherdicke und dem Emscherquellhof

Gästeanzahl orientiert sich an dem Inzidenzwert des Kreis Unna. | Foto: pixabay
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Das Standesamt hat aufgrund der weiterhin sehr dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie einen Stufenplan hinsichtlich der Gästeanzahl festgelegt, welcher sich an dem Inzidenzwert des Kreis Unna orientiert. 

Für standesamtliche Trauungen in den Räumlichkeiten am Haus Opherdicke und  am Emscherquellhof sind daher folgende Hinweise zu beachten. Liegt der vom Landeszentrum für Gesundheit (www.lzg.nrw.de) veröffentlichte 7-Tages Inzidenzwert des Kreises Unna an sieben Tagen hintereinander mit stabiler Tendenz über oder unter dem kritischen Wert, gelten ab dem darauffolgenden Werktag folgende Regelungen:

1) Inzidenzwert = 100 und höher
Die Eheschließungen werden ausschließlich mit dem Brautpaar durchgeführt. Ein/-e
professionelle/-r Fotograf/-in darf zusätzlich an der Zeremonie teilnehmen.

2) Inzidenzwert = 50 bis 99,9
Die Eheschließungen werden ausschließlich mit dem Brautpaar und Trauzeug/-innen durchgeführt. Ein/-e professionelle/-r Fotograf/-in darf ebenfalls teilnehmen. Insgesamt sind maximal 6 Personen (inkl. Standesbeamtin) zulässig.

3) Inzidenzwert = 30 bis 49,9
Neben dem Brautpaar und den Trauzeug/-innen darf auch eine begrenzte Anzahl von Gästen an der Trauung teilnehmen. Die Anzahl richtet sich nach der Raumgröße. Negative Ergebnisse eines Schnell- oder Selbsttests begründen keine Ausnahme von den Regelungen zur Anzahl der Personen.

Für jede Trauung gilt außerdem:
 Innerhalb des Gebäudes und des Trauzimmers ist auch während der Zeremonie das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes erforderlich; ein Plastik-Visier ist dabei kein Ersatz für den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz. Während des Redebeitrages darf die Standesbeamtin den Mund-Nasen-Schutz ablegen.

 Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Personen einzuhalten, die nicht zu der Traugesellschaft gehören.

 Die Beschäftigten des Standesamts benötigen zwischen den Trauungen ausreichend Zeit für das Lüften und die Desinfektion der Trauzimmer. Nach Ende der Trauung ist das Trauzimmer und das Gebäude zügig zu verlassen.

 musikalische Beiträge sowie sonstige Beiträge jeder Art, Gratulationsgruppen im und vor den Räumlichkeiten sowie Sektempfang, Gruppenfotos sind im und um das Gebäude derzeit nicht zulässig.

 Für eine eventuell notwendige Nachverfolgung von Kontaktpersonen, wird eine Liste aller Teilnehmer mit deren Kontaktdaten (Adressen und Telefonnummern) benötigt.

 Personen mit Erkältungssymptomen dürfen die Räumlichkeiten nicht betreten. Das gilt auch für Personen, die sich aufgrund der Corona-Schutzbestimmungen vorübergehend in Quarantäne befinden.

Das Standesamt ist bemüht, die Paare bei den Planungen ausführlich zu beraten und zu
unterstützen, bittet jedoch um Verständnis, dass kurzfristige Änderungen möglich sind.

Autor:

Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna

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