Gemeinde Holzwickede informiert
Keine Elternbeiträge für OGGS-Betreuung, JeKits-Unterricht und Bläserklasse
Das Land Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Einigung darüber erzielt, dass im Januar 2021 keine Gebühren für Kitas und den offenen Ganztag erhoben werden. Aufgrund der Tatsache, dass die o. g. Beiträge bereits durch die Gemeindekasse eingezogen wurden, will die Verwaltung nun aus verwaltungstechnischen Gründen im Monat Februar 2021 keine Abbuchung bei den Erziehungsberechtigten vornehmen.
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss wird in seiner Sitzung am 21. Januar hierüber entscheiden. Eltern, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, werden gebeten, diesen für den Monat Februar 2021 auszusetzen. Der Erlass der Elternbeiträge erfolgt unabhängig davon, ob in Einzelfällen eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Auch für die Teilnahme am JeKits-Unterricht und der Bläserklasse soll in analoger Anwendung zu den
OGS-Beiträgen für den Monat Februar 2021 kein Beitrag durch die Gemeinde Holzwickede erhoben
werden. Hierdurch sollen die Familien während des Lockdowns entlastet werden.
Darüber hinaus wurde die Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen zur Finanzierung außerunterrichtlicher Angebote im Rahmen der offenen Ganztagsgrundschule in der Gemeinde Holzwickede rückwirkend zum 1. August 2020 geändert. So werden Elternbeiträge zur Teilnahme an der OGGS auf Antrag erlassen, wenn die Belastung durch Kostenbeiträge den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Nicht zuzumuten sind Kostenbeiträge immer dann, wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem zweiten Sozialgesetzbuch, Leistungen nach dem dritten und vierten Kapital des Zwölften Sozialgesetzbuches oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder wenn beide Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.
Darüber hinaus hat sich auch die Gesetzesgrundlage des vom Einkommen abzuziehenden Kinderfreibetrages geändert. So wird nunmehr ein Betrag in Höhe von 3.906 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen vom Einkommen abgezogen.
Entsprechende Einkommensüberprüfungen werden zeitnah durchgeführt und die Beiträge im Zuge
der oben aufgeführten Änderungen angepasst. Die von den Änderungen betroffenen Erziehungsberechtigten erhalten einen aktualisierten Beitragsbescheid.
Autor:Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna |
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