Teil IV: PAK-Belastungen „Befreiung der Grundstücksteuer für belastete Grundstücke der unteren Grundstücksbereiche, die durch dritte verursacht wurden.“
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Antrag nach § 14 der GeschO. des Rates der Stadt Herten
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit bitte ich den Rat der Stadt Herten folgenden Beschluss zu fassen.
Vorwort:
Bei den Vorträgen der polozyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK-Belastungen) sowie Benzol-Belastungen von Schlägel & Eisen und weiteren Hertener Standorten, die durch dritte verursacht wurden, erhalten aufgrund der Altlasten, geschädigte Grundstücksbesitzer/innen keine Entschädigungen von den Verursachern.
Da die zuständige Umweltbehörde meines Erachtens zur Verursachung dazu beigetragen, diese Missstände zum Verursacherzeitpunkt nicht rechtzeitig erkannt oder evtl. missachtet hat, sollten die geschädigten Grundstücksinhaber dementsprechend nach den Belastungsfeldern (Datenbewertungen) voll von der Grundstücksteuer befreit werden.
Anmerkung:
Eine Verwaltung mit einem Umweltamt sollte sich meines Erachtens für Ihre geschädigten Bürgerinnen und Bürger einsetzen, sodass dritte nicht bevorzugt werden.
Ich bitte um Abstimmung zur o.g. Befreiung der Grundstückssteuer A und B.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Surmann
(Ratsherr)
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Autor:Udo Surmann aus Herten |
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