Überprüft - gesucht - gezahlt - wieder frei

Das erleben Polizeibeamte auch nicht alle Tage: Bei der Kontrolle eines verdächtigen Mannes in einer Hemeraner Spielhalle wurde festgestellt, dass gegen den angetroffenen gebürtigen Osteuropäer mit Nebenwohnsitz nahe Neu-Ulm aufgrund eines Urteils des Amtsgerichts Günzburg ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Memmingen vorlag, weshalb er durch das Landeskriminalamt München zur Fahndung ausgeschrieben worden war. Ausgerechnet in Hemer ereilte den Gesuchten mit diesem recht umfangreichen Datenhintergrund am Samstagmittag sein Schicksal: Der 32-Jährige wurde von aufmerksamen Streifenbeamten überprüft, identifiziert und aufgrund des Haftbefehls sogleich an Ort und Stelle festgenommen. Soweit die Person dem Vernehmen nach in der Spielhalle bis dahin kein Glück hatte, änderte sich dies im Augenblick der Verhaftung. Denn der Mann hatte gerade noch so viel Geld in der Tasche, dass er damit die fällige Geldstrafe begleichen konnte. So gelang es ihm ganz knapp um Haaresbreite, die drohende Haft abzuwenden. Wohin sich der weit herum gekommene Mann anschließend begab, wurde nicht weiter beobachtet.

Autor:

Rainer Tüttelmann aus Iserlohn

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