Illegaler Bike Park im Duloh: Stadtspiegel-Fragen und die Antworten der Stadt
1) Wieso ist bei der Forstbehörde der Duloh als (Nah-)Erholungsgebiet beschrieben?
Der Duloh ist beim Stadtforst nicht als (Nah-)Erholungsgebiet beschrieben. Dieser Begriff hat sich über Jahre hinweg in den Köpfen der Bevölkerung verfestigt, weil viele Menschen aus der Region das ehemalige Übungsgelände der Bundeswehr aufsuchen, um Erholung zu finden. Dies können sie auch gefahrenfrei tun, sofern Sie sich ausschließlich auf den Wegen aufhalten. Ein Naherholungsgebiet ist übrigens nicht mit den gesetzlichen Erfordernissen eines Naturschutzgebietes gleichzusetzen.
2) Wieso hat die Stadt Hemer einer Darstellung als Naherholungsgebiet nicht widersprochen, da es sich offenbar immer noch um einen gefährlichen ehemaligen Truppenübungsplatz handelt?
Dazu gab es aus bei Frage 1 genannten Gründen keinen Anlass.
3) Wieso ist der Duloh immer noch nicht vollständig von Munitionsresten geräumt?
Die Wege und weite Teile rund um den ehemaligen Schießstand sind entmunitioniert. Eine vollständige Beseitigung aller Kampfmittel kostete mehrere Millionen Euro. Das wurde bereits 1992 in Sitzungen der Umweltausschüsse der Städte Iserlohn und Hemer bzw. mit der Bundeswehr-Standortverwaltung Iserlohn festgehalten. Eine Entmunitionierung bedeutet weiterhin keine 100-prozentige Sicherheit. Eine Gefahr sieht die Stadt Hemer allerdings bei bestimmungsgemäßer Benutzung der ausgewiesenen Gehwege nicht.
4) Reicht das Aufstellen von Schildern für eine rechtliche/haftungsmäßige Entlastung der Verwaltung aus?
Grundsätzlich ist die Stadt Hemer auf ihren Eigentumsflächen verkehrssicherungspflichtig. Daher wurden auch unmittelbar nach Bekanntwerden des illegalen Bikeparks alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen eingeleitet. Die Stadt ist dahingehend verpflichtet, im wirtschaftlich zumutbaren Rahmen umfangreiche Sicherungsvorkehrungen zu treffen. Durch eine eindeutige Beschilderung hat die Stadt Hemer bereits in der Vergangenheit hinlänglich auf das Gefahrenpotenzial hingewiesen.
5) Warum fällt dem Bundesförster dieser Bikepark erst jetzt auf, wo doch bereits seit über zwei Jahren daran gebaut wird/wurde?
Diese Frage sollte durch den Bundesforst beantwortet werden. Das Umweltamt der Stadt Hemer, dem auch der Stadtforst angehört, hat die Maßgabe, die Waldflächen natürlich zu belassen. Aufgrund des Gefahrenpotenzials werden die bewaldeten Bereiche nicht als Wirtschaftswälder genutzt. Außerdem darf im Duloh aufgrund der Gefahrensituation kein forstwirtschaftliches Großgerät (z.B. Harvester) zum Einsatz kommen. Umweltamtsleiter Edgar Schumacher hat aber bereits angekündigt, die Kontrollgänge aus gegebenem Anlass deutlich zu intensivieren.
6) Es werden in regelmäßigen Abständen Grundschulklassen/Kindergartengruppen durch das Naherholungsgebiet Duloh geführt. Diese bewegen sich ebenfalls nicht nur auf befestigten Wegen. Wie hoch ist hier das Gefährdungspotenzial?
In solchen Fällen kann nur an das Verantwortungsbewusstsein der Aufsichtspersonen appelliert werden. Sobald die Wege verlassen werden, besteht Lebensgefahr. Die Stadt Hemer wird als Präventivmaßnahme in Kürze alle Schulen und Kindertageseinrichtung innerhalb ihrer Trägerschaft anschreiben und auf das hohe Gefahrenpotenzial hinweisen.
7) Was tut der Bundesförster bzw. die restlichen Ordnungsbediensteten eigentlich, wenn er/sie dekadenmäßig und routiniert den Duloh begehen? Fallen ihm dann nur fußballfeldgroße Veränderungen auf? Der Bike Park ist sicher nicht die einzige "Baustelle" im Duloh. Ganz zu schweigen von den vielen illegalen Grill- und Feuerstellen.
Wie bereits erwähnt werden die Kontrollgänge aus gegebenem Anlass deutlich intensiviert. Allerdings sollte sich auch jede Nutzerin und jeder Nutzer des Dulohs darüber im Klaren sein, dass Grill- und Feuerstellen allgemein in Wäldern aufgrund der erhöhten Brandgefahr nichts zu suchen haben. Eine deutlich größere Gefahr besteht im Speziellen im Duloh aufgrund des nicht entmunitionierten Geländes, da Kampfmittel bekanntlich auch besonders hitzeempfindlich reagieren.
8) Dürfen "Freeride-Biker" wirklich nicht in den Rollgarten des Sauerlandparks? Gibt es eine entsprechende Anweisung für das Sicherheitspersonal?
Es ist richtig, dass laut Hinweistafeln nur BMX-Räder, Skateboards und Inliner erlaubt sind. Ähnlich wie bei den Waveboards, die im Rollgarten auch nicht offiziell zugelassen sind, wird die Nutzung mit solchen Rädern geduldet. Eine entsprechende Anweisung an das Sicherheitspersonal gibt es laut Sauerlandpark-Geschäftsführung nicht.
Autor:Christoph Schulte aus Hemer |
2 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.