Drei Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs

(Text von Patricia Prange) „Das kann nicht sein! Die hat mich angelogen!“ Aufgebracht und völlig fassungslos hat am Freitag ein Iserlohner reagiert, als ihn das Hagener Landgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu drei Jahren Haft verurteilte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann das Alter der damals 12-jährigen kannte, als er mit ihr geschlafen hat.
Bis zuletzt hatte der 25-jährige bestritten, das wahre Alter des Mädchens gekannt zu haben. Die damals 12-jährige habe deutlich älter gewirkt, beteuerte er.
Im Februar war die heute 13-jährige mit ihrer Freundin von zu Hause ausgerissen. Eine Bekannte der Mutter hatte die frierenden Mädchen abends auf der Straße aufgegabelt und zu sich in die Wohnung geholt. Spätabends kam auch der Angeklagte dazu. Die 13-jährige und er tranken Alkohol. Sie sollen sich über ihr Alter unterhalten haben. Denn sie kokettierte offenbar gerne damit, dass sie älter aussah und trat dann den Gegenbeweis an, indem sie ihren Ausweis oder ihre Krankenversichertenkarte vorzeigte. So habe sie es auch an diesem Abend gemacht, hatte sie vor Gericht ausgesagt.
Die Kammer ging davon aus, dass der Mann ihr wahres Alter kannte. Trotzdem kam es in der Nacht zu sexuellen Handlungen, so das Gericht. Es befand ihn daher des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig. Das Argument, das Mädchen habe älter ausgesehen und sich kokett verhalten, ließ das Gericht nicht gelten. Oder wie die Opferanwältin Julia Kusztelak es in ihrem Plädoyer ausdrückte: „Man muss eine Grenze ziehen als Erwachsener. Egal wie aufreizend und erwachsen das Mädchen wirkt.“
Besonders erschwerend wirkte sich aus, dass das Mädchen zum Tatzeitpunkt betrunken war. Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte den Zustand des Mädchens ausgenutzt habe. „Das Mädchen war alkoholisiert. Das gibt dieser Tat noch einmal ein ganz besonderes Gewicht“, sagte Richter Marcus Teich in der Urteilsbegründung. Das Mädchen selbst hatte vor Gericht von einem „Filmriss“ gesprochen. Die 13-jährige gab sich selbst sogar einen Großteil der Schuld, sagte, sie sei sauer auf sich. Sie hatte offenbar nie die Absicht, die Sache vor Gericht zu bringen. Das Gericht stellte fest, dass das Mädchen keinerlei Absicht hatte, den Angeklagten grundlos zu beschuldigen. Die besondere Bedeutung ihres Alters, nämlich dass sie noch als Kind galt, war ihr offenbar gar nicht bewusst.
Während der Urteilsbegründung lamentierte der Angeklagte immer wieder leise vor sich hin, schlug die Hände vors Gesicht und raufte sich die Haare. Als er es gar nicht mehr aushielt, verließ er schimpfend den Saal.

Autor:

Karola Schröter aus Hemer

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