Als "lovepain21" seine "extrem pädophilen Neigungen ausgelebt"

Foto: Sylvia Mönnig

(Text von Patricia Prange)

Die Staatsanwältin Claudia Kersebaum hat am Freitag in ihrem Plädoyer harte Worte für einen 41-jährigen Hemeraner gefunden. Ohne Rücksicht habe er die Naivität eines 14-jährigen Mädchens ausgenutzt, um seine extremen pädophilen Neigungen auszuleben.

Das Mädchen aus dem Allgäu war völlig verzweifelt, fühlte sich unverstanden, ausgegrenzt, gemobbt. Sie wünschte sich nichts sehnlicher als Geborgenheit und Nähe, die sie zu Hause niemals fand. Dieses Gefühlschaos nutzte der als überdurchschnittlich intelligent geltende Angeklagte systematisch aus, war die Staatsanwältin überzeugt.
Auf der für Jugendliche gedachten Internetplattform „knuddels.de“ sprach er als "lovepain21“ mit ihr von einer gemeinsamen Zukunft und „erzählte ihr, was sie hören wollte.“ Die 14-Jährige war mit der Situation völlig überfordert „und das merkte auch der Angeklagte“, so Kersebaum.
Als er das Mädchen zu sich holte, habe der bereits wegen Kindesmissbrauchs Vorbestrafte die ganze Zeit „im Kalkül“ gehabt, dass der Sex mit ihr nicht mehr als Kindesmissbrauch eingestuft werden konnte. Mit der 14-jährigen habe er einen „relativ kindlichen“ Menschen vor sich gehabt, der aber juristisch gesehen eben kein Kind mehr gewesen sei, führte die Staatsanwältin aus. So sei „ein massives Machtgefälle zugunsten des Angeklagten“ entstanden, das dieser sich zunutze machte, um seine sexuellen Phantasien „rücksichtslos“ und für das Mädchen auf „entwürdigende“ Weise auszuleben.

"Massiver Fall von Missbrauch"

Vor Gericht hatte der Mann von einer großen und vor allem gleichberechtigten Liebe zu dem Mädchen gesprochen. Er habe nie etwas getan, was sie nicht auch gewollt habe. Argumente, die die Staatsanwältin nicht gelten ließ – im Gegenteil: „Der Angeklagte hat hier vor Gericht versucht, die Verantwortung auf das Mädchen abzuschieben und sie sogar als Lolita diskreditiert“, schloss die Staatsanwältin ihre Ausführungen und forderte für diesen „massiven Fall von Missbrauch“ dreieinhalb Jahre Haft.
Die Verteidigung des Mannes sah den Fall naturgemäß etwas „anders“ und forderte Freispruch. Der Mandant sei mit einem Autisten vergleichbar: zwar hochintelligent, aber teilweise unfähig, Bedürfnisse und Gefühle anderer Menschen zu erkennen. Am 22. November wollen die Richter das Urteil sprechen.

Autor:

Karola Schröter aus Hemer

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