Zum Glück gibts den (freien) Schornsteinfeger

Bernhard Mertens (re.) ist Geschäftsführer der Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Arnsberg. | Foto: Günther
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Durch die Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im November 2008 und der zweiten Stufe der Umsetzung Anfang 2013 sorgt die EU auch in Deutschland für Wettbewerb auf dem Schornsteinfegermarkt. Doch warum gibt es immer noch so wenige „freie“ Schornsteinfeger?

Das ist unverständlich, wenn man den Aussagen von STADTSPIEGEL-Leser Martin Althaus glauben darf. „Durch die Beauftragung eines freien Schornsteinfegers habe ich bei mir eine Ersparnis von 15 bis 20 Prozent“, so der Sundwiger, der seit vergangenem Jahr den Diensten von Karsten Swartjes aus Menden vertraut und vollauf mit den Dienstleistungen zufrieden ist, „weitere Vorteile für mich sind die persönliche Terminabsprache und die pauschale Abrechnung statt der früher üblichen Meterpreise.“ Der Hausbesitzer vermutet den Grund für die immer noch nur wenigen freien Schornsteinfeger - im gesamten Regierungsbezirk Arnsberg gibt es gerade einmal zehn! - bei der Schornsteinfegerinnung. „Die Innung will wahrscheinlich keine Konkurrenz, schließlich sind alle Hemeraner und Iserlohner Schornsteinfeger ja in genau dieser.“

Hoheitliche Aufgaben

Grund genug, zu diesem Thema einmal genauer bei Bernhard Mertens, Geschäftsführer der Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Arnsberg, nachzuhaken. „In der Tat ist es so, dass durch die Neuregelung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes unsere Dienstleistungen im Wettbewerb ausgeführt werden müssen“, so Mertens, „doch das gilt lediglich für jegliche Kehr-, Mess- und Überprüfungstätigkeiten.“ Von der Gesetzesänderung unberührt geblieben sind hingegen die hoheitlichen Tätigkeiten, die weiterhin ausschließlich von den jeweiligen bevollmächtigten Kehrbezirksinhabern ausgeführt werden dürfen. Dazu zählen u.a. die Feuerstättenschau (zweimal in sieben Jahren), die Führung des elektronischen Kehrbuches für den Bezirk, die Erstellung der Feuerstättenbescheide, Durchführung von Ersatzvornahmen, anlassbezogene Überprüfungen (z. B. im Auftrag von Feuerwehr oder Behörden) sowie die Abnahmen von neuen Anlagen bzw. nach Umbauten.
Da komme häufig Unverständnis bei den Kunden auf, wenn ein freier Schornsteinfeger z. B. gerade erst den Kamin gereinigt habe und es nur wenige Tage später dann erneut an der Haustür klingele, weil jetzt der Kehrbezirksinhaber die fällige Feuerstättenschau vornehmen wolle und müsse., so Mertens weiter.

Objektive und transparente Kehrbezirksvergabe

„Sofern nun ein Hausbesitzer nicht den Kehrbezirksinhaber, sondern einen freien Schornsteinfeger mit den Kehr- und Überprüfungsarbeiten beauftragt, muss der Eigentümer auch eigenverantwortlich den Nachweis über die ausgeführten Arbeit innerhalb einer festgelegten Frist per Formblatt an den Kehrbezirksinhaber erbringen“, erläutert Bernhard Mertens, „und genau diese Tatsache ist vielen Hauseigentümern häufig nicht bewusst, so dass es hier immer wieder zu Unstimmigkeiten kommt.“ Gleichwohl gehöre es natürlich aber auch zu den selbstverständlichen Pflichten eines jeden seriösen freien Schornsteinfegers, seine Kunden über das geltende System und die zusätzlichen hoheitlichen Tätigkeiten aufzuklären .
Und wie sieht es mit der mit der häufig gehörten Meinung aus, dass die einzelnen Kehrbezirke quasi „vererbt“ werden? „Das ist absoluter Quatsch“,widerspricht Bernhard Mertens, „die insgesamt 320 Kehrbezirksinhaber werden von zuständigen Stelle der Bezirksregierung transparent nach einem für jeden einsehbaren, objektiven Punktekatalog vergeben, den jeder Bewerber ausfüllen muss. Die bewerteten Kriterien reichen vom Eintrag in die Handwerksrolle, über die Noten von Gesellen- und Meisterprüfung bis hin zu Ausbildertätigkeit und absolvierte Weiterbildungen.“
Bliebe schließlich noch die Frage, warum freie Schornsteinfeger ihre Leistungen deutlich günstiger anbieten (können) als bislang die Bezirksschornsteinfegermeister?
„Da kann ich allgemeingültig nichts zu sagen. Das ist halt das Prinzip des neuen Wettbewerbs mit all seinen Vor- und Nachteilen, wo jeder Unternehmer seine Kalkulation eben selbst bestimmen darf“, lautet das abschließende Fazit von Bernhard Mertens.

Bernhard Mertens (re.) ist Geschäftsführer der Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Arnsberg. | Foto: Günther
Schornsteinfegermeister Karsten Swartjes hat sich nach eigener Aussage über zwei  Jahre vergeblich bei der Bezirksregierung um einen eigenen Kehrbezirk beworben und ist nun einer der Wenigen, der im heimischen Raum als freier Schornsteinfeger seine Reinigungs- und Messdienste anbietet.
Autor:

Christoph Schulte aus Hemer

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