Steuererklärung - wer sie abgeben muss

Steuerberater Peter Potthoff | Foto: privat

Wichtige Tipps vom Experten

Haben Sie Ihre Steuererklärung schon erstellt? Wenn nicht, ist jetzt Eile geboten. Für das Jahr 2017 muss die Steuererklärung offiziell bis zum 31. Mai 2018 beim Finanzamt eingereicht werden.

Iserlohn/Hemer.Aber wer muss eigentlich eine Steuererklärung abgeben? In Deutschland muss jeder Arbeitnehmer unter anderem dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn einer der folgende Punkte zutrifft:
Es wurde auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen und der Arbeitslohn betrug mehr als 11.000 Euro bzw. gemeinsam mit dem Ehegatten 20.900 Euro. Ebenso ist eine Erklärung abzugeben, wenn man im Steuerjahr 2017 bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt war oder es unversteuerte Einkünfte über 410 Euro aus Renten, Mieten oder auch Honoraren gab.
Ein weiterer Abgabegrund ist, wenn man mit dem berufstätigen Ehepartner zusammen veranlagt ist und einer von beiden nach Steuerklasse 5 oder 6 besteuert wurde oder beide für die Steuerklassenkombination 4/4 das sogenannte Faktor-Verfahren gewählt haben. Viele Ehegatten mit der Steuerklassenkombination 3/5 sind sich häufig der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung nicht bewusst. In letzter Zeit kam es hier bei vielen Eheleuten mit besagter Steuerklassenkombination zu bösen Überraschungen, da das Finanzamt Steuererklärungen für mehrere Jahre nachforderte und zudem hohen Steuernachzahlungen und hohe Zinsen auf Steuernachforderungen sowie Verspätungszuschläge fällig wurden. Schnell summieren sich die Steuerverbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt dann auf viele Tausend Euro. Um eine Abgabe der Steuererklärung kommen zudem Eltern, Kurzarbeiter oder Arbeitslose nicht umhin. Denn sie haben häufig Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro wie Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld bezogen.
Wer seine Steuererklärung 2017 selbst anfertigt, muss dies bis zum 31. Mai 2018 erledigt haben. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat normalerweise noch Zeit bis zum 31.Dezember 2018. Ist absehbar, dass die Steuererklärung nicht pünktlich angefertigt werden kann, sollte beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragt werden, um Verspätungszuschläge zu vermeiden. Neu ab diesem Jahr ist, dass für die Steuererklärung 2017 im Regelfall keine Belege mehr an das Finanzamt geschickt werden müssen. Nur wenn das Finanzamt Nachweise anfordert, müssen diese vorgelegt werden.
Ab nächstem Jahr haben Steuerpflichtige mehr Zeit ihre Steuererklärung abzugeben, die Abgabefrist verlängert sich um zwei Monate. So ist die Steuererklärung 2018 bspw. erst bis zum 31. Juli 2019 abzugeben. Steuerpflichtige, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind (bspw. Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte) können ihre Steuererklärung noch bis zu vier Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres abgeben. Gute Aussichten auf hohe Erstattungen haben bspw. Arbeitnehmer mit Fortbildungskosten oder einer doppelten Haushaltsführung, Arbeitnehmer, die eine Sonderzahlung oder Abfindung erhalten haben, oder Arbeitnehmer, die nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben.

Peter Potthoff,
Steuerberater

Autor:

Christoph Schulte aus Hemer

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