Coronavirus
Private Feiern ab 50 Personen in Hemer müssen angemeldet werden
Private Feiern erst ab einem 7-Tage-Inzidenzwert von 35 Personen pro 100.000 Einwohner anmelden oder grundsätzlich alle? Diese Fragestellung löste in mehreren Kommunen Irritationen im Hinblick auf die Rechtsauslegung der seit dem 1. Oktober geltenden Coronaschutzverordnung aus. Seitens der Stadt Hemer wurde eine Klarstellung des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen herbeigeführt. Darin heißt es, dass alle Feiern mit den genannten Teilnehmerzahlen – unabhängig vom 7-Tage-Inzidenzwert – angemeldet werden müssen.
Dies betrifft private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (z.B. Hochzeiten, Jubiläen), an denen zwischen 50 und 150 Personen teilnehmen und die nicht zu Hause gefeiert werden. Sie müssen seit dem 1. Oktober beim Ordnungsamt der Stadt Hemer angemeldet werden. Dies ist eine Neuerung der aktualisierten Coronaschutzverordnung, die gestern in Kraft getreten ist.
Genauer erklärt, gilt die Anmeldung für Feierlichkeiten, die außerhalb des eigenen privaten Bereichs – zum Beispiel in einer Gaststätte oder einem angemieteten Saal stattfinden. Diese muss dem Ordnungsamt der Stadt Hemer spätestens drei Werktage vor dem Tag der Veranstaltung vorliegen.
Und wenn diese für dieses Wochenende, 3. oder 4. Oktober, geplant ist? Dann gilt der Vertrauensschutz, dass die üblichen Infektionsschutzmaßnahmen eingehalten werden.
Regeln für die Anmeldung
Die Regelungen für Veranstaltung ab 50 Personen (und höchstens 150 Personen) im Überblick:
• mindestens drei Tage vor der Feier anmelden,
• eine Teilnehmerliste sollte vorab erstellt und während der Veranstaltung aktualisiert werden,
• Anmeldungen am bequemsten über ein Online-Formular vornehmen, das wir hier für Sie bereit halten, oderper Post an die
Stadt Hemer, Fachdienst Ordnung und Recht, Hademareplatz 44, 58675 Hemer
senden.
Folgende Angaben müssen enthalten sein:
- verantwortliche Personen mit Name, Anschrift und Telefonnummer,
- Ort der Veranstaltung,
- Art der Veranstaltung und
- die voraussichtliche Teilnehmerzahl.
7-Tages-Inzidenz
Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind. Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 sind Feiern im öffentlichen Raum nur noch mit bis zu 50 Teilnehmern gestattet. Bei einer Inzidenz von 50 sinkt diese Zahl auf 25. Ausnahmen von diesen Teilnehmerobergrenzen können im Einzelfall bei besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten zugelassen werden.
Autor:Lokalkompass Iserlohn-Hemer aus Iserlohn |
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