Erlaubt ist nur Brauchtum
Osterfeuer bis 8. April genehmigen lassen
Ostern steht vor der Tür. Die Stadt Hemer weist deshalb darauf hin, dass Osterfeuer genehmigungspflichtig sind. Eine Genehmigung darf nur dann erteilt werden, wenn es sich um Brauchtumsfeuer handelt. Das heißt: wenn die Feuer von Vereinen oder Organisationen traditionell veranstaltet werden, für jedermann zugänglich sind und so nachweislich der Brauchtumspflege dienen.
Osterfeuer dürfen nur in der Zeit von Karfreitag bis Ostermontag angezündet werden. Sie dürfen nicht vor 17 Uhr angesteckt werden und müssen bis 23 Uhr gelöscht sein. Anträge für Osterfeuer nimmt die Stadt Hemer schriftlich bis Freitag, 8. April, entgegen. Es wird darauf hingewiesen, dass behördliche Auflagen aufgrund der Pandemie noch zur Absage von Osterfeuern führen können.
Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachdienstes Klima und Umwelt unter Tel. 02372/551-172 zur Verfügung.
Die Anzeige des Brauchtumsfeuers muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift der verantwortlichen Personen, die das Brauchtumsfeuer durchführen möchten,
- Alter der verantwortlichen Personen, die das Brauchtumsfeuer beaufsichtigten,
- Beschreibung des Ortes, wo das Brauchtumsfeuer stattfinden soll,
- Entfernung des Brauchtumsfeuers zu baulichen Anlagen und zu öffentlichen Verkehrsanlagen,
- Höhe des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials,
- getroffene Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr (z.B. Feuerlöscher, Handy für Notruf).
Im Rahmen der Brauchtumsfeuer dürfen nur Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Das Verbrennen von beschichtetem/ behandeltem Holz (hierunter fallen auch behandelte Paletten, Schalbretter, usw.) und sonstigen Abfällen (z.B. Altreifen) ist verboten. Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralölprodukte oder andere Abfälle dürfen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers genutzt werden. Die Feuerstelle darf nicht lange Zeit vor dem Anzünden aufgeschichtet werden, damit Tiere hierin keinen Unterschlupf suchen können und dadurch vor dem Verbrennen geschützt werden.
Das Brauchtumsfeuer muss ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, beaufsichtigt werden. Diese Personen dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind. Das Feuer darf bei starkem Wind nicht angezündet werden. Das Feuer ist bei einem aufkommenden starken Wind unverzüglich zu löschen.
Dass Feuer muss folgende Mindestabstände einhalten: mindestens 100 Meter zum Wald, 50 Meter von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, 25 Meter von sonstigen baulichen Anlagen, 25 Meter Abstand von öffentlichen Verkehrsflächen, zehn Meter Abstand von befestigten Wirtschaftswegen.
Autor:Lokalkompass Iserlohn-Hemer aus Iserlohn |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.