Mobilität neu denken!
Europäische Mobilitätswoche 2019 auch in Hemer - Fußverkehr im Fokus

Zusammen mit Mitarbeiterinnen des Hemeraner Ordnungs- und Planungsamtes sowie dem Polizei-Bezirksbeamten Heinrich Neuhaus malten die Schüler der Klasse 4b der Deilinghofer Grundschule mit Kreide ein überdimensionales Verkehrszeichen ("Verkehrsberuhigter Bereich") auf die Straße "In den Klippen". Foto: Schulte
  • Zusammen mit Mitarbeiterinnen des Hemeraner Ordnungs- und Planungsamtes sowie dem Polizei-Bezirksbeamten Heinrich Neuhaus malten die Schüler der Klasse 4b der Deilinghofer Grundschule mit Kreide ein überdimensionales Verkehrszeichen ("Verkehrsberuhigter Bereich") auf die Straße "In den Klippen". Foto: Schulte
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Vom 16. bis zum 22. September findet die Europäische Mobilitätswoche europaweit statt, in diesem Jahr auch in Hemer.

Von Christoph Schulte

"Verkehrsberuhigter Bereich" im Mittelpunkt

Das Thema der Woche in Hemer: der Fußverkehr. Besonders im Fokus stand das Verkehrszeichen 325 (Verkehrsberuhigter Bereich, umgangssprachlich oft fälschlich Spielstraße genannt).
Dieses Verkehrszeichen wurde mit einigen Kindern Hemeraner Schulen mit Kreide und Schablone in 2 x 3 m auf die Fahrbahn aufgebracht. Ziel dieser Aktion war es, Autofahrer noch stärker auf das Verkehrszeichen aufmerksam zu machen. Mit dabei waren am 17. September Kinder der Wulfertschule in der Straße "An der Steinert" und am 18. September Schüler der Grundschule Deilinghofen in der Straße "In den Klippen".

Schüler malten Verkehrsschilder und verteilten Flyer

Vorbereitend haben die Kinder im Unterricht bereits ihr eigenes Verkehrszeichen „Verkehrsberuhigter Bereich“ gestalten können und hier z.B. auch andere Symbole wie ein Fahrrad oder Bobbycar einfügen können. "Besonders wichtig waren meinen Schülern zudem Tiere wie Hunde und Katzen", berichtete Sandra Drescher, Klassenlehrerin der Klasse 4b der Deilinghofer Schule.
Im Rahmen der Malaktion haben die Kinder zudem Flyer an die Verkehrsteilnehmer verteilt, die nochmal auf das richtige Verhalten im verkehrsberuhigten Bereich hinweisen.
Zum Abschluss erhielten die Schüler noch reflektierende "Schnapparmbänder", um in der bald beginnenden dunklen Jahreszeit im Straßenverkehr besser wahrgenommen zu werden.

Info: Verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325 StVO)

Gleichberechtigung Aller

Fahrgeschwindigkeit = Schrittgeschwindigkeit

Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen verboten

Beim Verlassen des verkehrsberuhigten Bereiches muss man stets Vorfahrt gewähren

Autor:

Christoph Schulte aus Hemer

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