Downloads: Der Weg zum Goldtopf
Songs, Filme, Spiele und E-Books findet man im Internet ohne Probleme – auch kostenlos. Dass das Kopieren und Vervielfältigen dieser Produkte ohne Zustimmung des Urhebers illegal ist, ist eigentlich bekannt. Trotzdem gibt es immer noch zahlreiche Internetnutzer, die beispielsweise Filme, die auf verschiedenen Internetseiten verbotener Weise zur Verfügung gestellt werden, ansehen und dabei nicht bedenken, dass sie durch einen Download von bestimmten Seiten ihren heimischen Rechner somit automatisch zur Tauschbörse (Peer-to-Peer Netzwerk) machen. Wer erwischt wird, dem droht eine Abmahnung.
Laut Verbraucherzentrale NRW waren davon in den vergangenen zehn Monaten 2.500 junge Menschen betroffen – allein in Iserlohn sind es 100 gewesen. Nicht immer sind die Vorwürfe allerdings berechtigt und die Geldforderungen überzogen. „Diese Abmahnungen sind außergerichtliche Vergleichsangebote, die angenommen oder abgelehnt werden können“, erklärt Marc Oldemeyer, Honoraranwalt der Beratungsstelle. Über die IP-Adresse kann festgestellt werden, wann der User die Tauschbörse genutzt hat. Die Besitzer der Schutzrechte nutzen dann den rechtlichen Spielraum mit Hilfe eines Anwalts voll aus. „Eine Unterlassungserklärung soll dann meist unterschrieben werden, Schadensersatz von mehreren Tausend Euro wird oft gefordert sowie für die Kosten des Anwalts weitere Tausend Euro. Ob berechtigter Anspruch oder nicht, die Zahl der Betroffenen und die Geldforderungen sind einfach zu hoch. Das ist der Weg zum Goldtopf“, beklagt Helga Schuppert, Leiterin der Verbraucherzentrale Iserlohn. Hier wittern viele das Geschäft mit den illegalen Downloads. Denn Anwälte mahnen oft massenhaft ab. „ Das geschieht auch mit Leuten, die keinen DSL-Router besitzen oder zu der besagten Zeit online im Netz gar nicht unterwegs waren“, so die Leiterin weiter. Wer außerdem seinen WLAN-Anschluss nicht vernünftig sichert (Verschlüsselung nach dem WPA2-Standard mit zusätzlichem Passwort), der lädt Unbefugte dazu ein, diesen mit zu nutzen. Der Anschlussinhaber wird für eine Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen, die er vielleicht selbst gar nicht gegangenen hat.
Aber auch User, die zum ersten Mal beim illegalen Herunterladen ertappt worden sind, sollten laut Expertin nicht mehr als 100 Euro Abmahnkosten auf der „Rechnung“ haben. Daher rät sie, ob schuldig oder nicht, eine Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung nicht zu übergehen, aber auch nicht einfach zu zahlen, sondern sie von entsprechenden Fachleuten prüfen zu lassen. Dies sollte allerdings recht zeitnah geschehen, sonst drohe eine Klage.
Informationen rund um das Thema gibt es bei der Verbraucherzentrale telefonisch unter 02371/24271, im Internet unter www.vz-nrw.de/illegaledownloads und unter www.klicksafe.de.
Autor:Karola Schröter aus Hemer |
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