Coronaschutzverordnung
Diese Regelungen gelten für Einrichtungen der Stadt Hemer
Entsprechend der ab Mittwoch, 16. Dezember, geltenden Coronaschutzverordnung schließt die Stadt Hemer beide Rathäuser für den allgemeinen Besucherverkehr. Bürgeranliegen werden weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Mitarbeiter bearbeitet. Diese Regelung gilt selbstverständlich auch für das Bürgerbüro und das Standesamt. Terminierte Trauungen (Brautpaar zzgl. vier Gäste) oder Beisetzungen (Hälfte der Sitzplatzkapazitäten in den jeweiligen Kapellen; Bsp.: Waldfriedhof 37 Personen) dürfen unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen und Infektionsschutzmaßnahmen stattfinden.
Die Stadtbücherei an der Hauptstraße 201 wird ab Mittwoch, 16. Dezember, für Bürger nicht mehr zugänglich sein. Die Leihfristen werden entsprechend verlängert und die Medien während der Schließung der Stadtbücherei nicht zurückgenommen. Säumnisgebühren werden selbstverständlich nicht erhoben. Alle Büchereibenutzer können mit ihrem Bibliotheksausweis elektronische Medien in der Onleihe24.de herunterladen. Der Zugang erfolgt über die Büchereiseite https://open.hemer.de oder über www.onleihe24.de. Wie die Ausleihe der E-Medien funktioniert, wird auf der Onleihe-Seite erläutert.
Die Musikschule am Nelkenweg 5 hat den Präsenzunterricht für dieses Jahr beendet, alle Online-Instrumental- und -Vokalunterrichte werden bis einschließlich Dienstag, 22. Dezember, fortgesetzt. Die Gruppen der musikalischen Früherziehung und Eltern-Kind-Kurse entfallen. Die Alternativangebote anstelle der Band- und Instrumentalensembleproben werden individuell von den jeweiligen Lehrkräften kommuniziert.
Im Bürgerzentrum Altes Amtshaus werden weiterhin keine Sitzungen, Veranstaltungen und Vereinstreffen stattfinden dürfen. Das Jugend- und Kulturzentrum am Park sowie alle städtischen Sportplätze und Sporthallen bleiben geschlossen.
Der Bringhof an der Englandstraße bleibt vorerst zu den üblichen Zeiten geöffnet. Sollte es zu Schließungen kommen, wird in der Presse sowie auf der Homepage der Stadt Hemer darüber informiert. Da aufgrund der Abstandsregeln immer nur wenige Anlieferer auf den Bringhof gelassen werden, kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Die Stadt Hemer verweist auch auf die Sperrgutabfuhr, die online hier beantragt werden kann. Die Termine für die Sperrgutabfuhr können hier entnommen werden.
Diese Richtlinien gelten entsprechend der Coronaschutzverordnung zunächst bis einschließlich Sonntag, 10. Januar.
Die Stadt Hemer erinnert aber auch daran, dass - wie angekündigt – sämtliche Einrichtungen der Stadt Hemer vom 24. Dezember bis 3. Januar komplett geschlossen sein werden.
Politik und Verwaltung schließen sich dem Appell der Landesregierung an alle Eltern an, ihre Kinder wirklich nur im Notfall in die bis zum 23. Dezember für Notbetreuung geöffneten Kindertageseinrichtungen zu bringen. Weiterhin werden die Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich dazu aufgerufen, der Eigenverantwortung im Hinblick auf das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel gerecht zu werden, sämtliche Corona-Auflagen einzuhalten und insbesondere Menschenansammlungen zu vermeiden und möglichst auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verzichten.
Für Fragen von Bürgern bei städtischen Angelegenheiten wurde ein Bürgertelefon unter Tel. 02372-551-700 und -701 zwischen 8 und 16 Uhr, freitags bis 12 Uhr eingerichtet. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe hat unter der Rufnummer 116 117 einen telefonischen Info-Dienst eingerichtet. Dort werden alle Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus beantwortet. Das NRW-Gesundheitsministerium hat ebenfalls ein Bürgertelefon unter Tel. 0211-91191001 geschaltet. Das Infotelefon des Märkischen Kreises ist unter Tel. 02351-966-7272 von 7.30 bis 18 Uhr erreichbar. Für weitere Informationen verweist der Kreis auf die eigene Homepage www.maerkischer-kreis.de.
Während der Feiertage und des Jahreswechsels sowie an Wochenenden kann die ordnungsbehördliche Rufbereitschaft der Stadt Hemer in dringenden Fällen zur Gefahrenabwehr über die Kreisleitstelle unter Tel. 02351-10650 erreicht werden. Die Zuständigkeiten der Rufbereitschaft kann hier eingesehen werden.
Autor:Stephan Faber aus Iserlohn |
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