Prozessauftakt im Hagener Landgericht
34-jähriger Hemeraner muss sich wegen Vergewaltigung verantworten

Ein 34-jähriger Mann aus Hemer muss sich unter anderem wegen Vergewaltigung ab Montag, 21. September, vor dem Landgericht Hagen verantworten.

Er soll die später Geschädigte im Jahr 2016 über ein Internetportal kennengelernt und sich mit ihr angefreundet haben. Auch soll es zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr zwischen beiden gekommen sein. Am 5. Mai 2017 soll ein viertes Treffen der beiden, dieses Mal in der Wohnung des Angeklagten in Hemer, stattgefunden haben. Dabei soll der Angeklagte erhebliche Mengen Bier getrunken haben, so dass die Frau sich entschlossen habe zu gehen. Hierauf soll der Angeklagte ihr das Handy und den Schlüssel weggenommen und seine Wohnungstür verschlossen haben. Er soll die Geschädigte gewaltsam entkleidet und dann auf seinem Bett vergewaltigt haben. Anschließend soll er gesagt haben, sie könne jetzt gehen, um genau das sodann erneut zu verhindern. Er soll ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen, sie zu Boden gebracht und gewürgt haben. Anschließend soll er an der völlig verängstigten und daher regungslosen Frau erneut den Geschlechtsverkehr ausgeübt haben. Am nächsten Tag soll er – noch immer alkoholisiert und zudem ohne Fahrerlaubnis – mit ihr zu einer Tankstelle gefahren sein, wo sie für ihn Bier holen sollte. Sie soll jedoch eine Tankstellenmitarbeiterin angesprochen haben, die die Polizei rief.

Dem Angeklagten werden sexuelle Nötigung mit Gewalt zugleich mit Vergewaltigung und sexuelle Nötigung an einer ihm schutzlos ausgelieferten Person sowie vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr zugleich mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Für die schwerste dem Angeklagten vorgeworfene Tat – Vergewaltigung – sieht das Gesetz in der Regel eine Freiheitsstrafe von 2 bis 15 Jahren vor. Der Angeklagte soll vielfach vorbestraft sein, unter anderem wegen Bedrohung, Körperverletzung, Betruges, Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Sachbeschädi-gung und Beleidigung. Er befindet sich auf freiem Fuß. Ein erster Anlauf zu dem Verfahren am 13. März wurde wegen der Corona-Pandemie abgebrochen. Für das Verfahren sind nunmehr vier Verhandlungstage bis zum 30. September vorgesehen.

Autor:

Stephan Faber aus Iserlohn

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