Zwangsehen haben keinen Platz im Rechtsstaat

„In Deutschland werden Gewalt und Unterdrückung von Frauen nicht geduldet. Dieses Signal setzt der heute vom Bundeskabinett verabschiedete eigene Straftatbestand gegen Zwangsverheiratung. Damit wird das Unrecht einer Zwangsehe deutlich nach außen dokumentiert.“, erklärt Bernadette Böger, Vorsitzende der Frauenunion im Kreisverband Mark.

Böger: „Ein eigenständiger Straftatbestand Zwangsverheiratung trägt wesentlich dazu bei, das Problembewusstsein zu schärfen. Zwangsheirat ist in Deutschland ein ernst zu nehmendes Problem, das besonders auch im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Ehrenmorde in den Blickpunkt der Medienöffentlichkeit gerückt ist. Der Straftatbestand bekämpft die Zwangsheirat in Deutschland, aber auch die Fälle von Heiratsverschleppung, wenn Mädchen und junge Frauen in der Ferienzeit ins Herkunftsland gebracht und gegen ihren Willen zwangsverheiratet werden. Das Strafmaß von bis zu fünf Jahren gilt damit für alle Personen, die Frauen gegen ihren Willen in Deutschland verheiraten oder sie ins Ausland bringen, um sie dort zur Eingehung der Ehe zu zwingen.“

Für Frauen, die Opfer einer solchen Heiratsverschleppung geworden sind, wird das Rückkehrrecht nach Deutschland auf zehn Jahre verlängert. Damit wird eine langjährige Forderung der Frauen Union der CDU verwirklicht.

„Das Gesetz gegen Zwangsverheiratung ist eine wirksame Form gegen die Unterdrückung von Frauen. Es verstärkt besonders den Schutz für die Mädchen und jungen Frauen, welche in Deutschland aufgewachsen, in die Schule gegangen und gut integriert sind“, hebt Bernadette Böger hervor.

Autor:

Bernadette Böger aus Hemer

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