Wohnungswechsel mit Hindernissen

2011 zog ich von Iserlohn nach Hemer um, weil mein damaliger Vermieter die Wohnung kündigte und als Eigenbedarf angemeldet hatte. Aus diesem Grund sprach ich mit meinem zuständigen Sachbearbeiter. Da die neu gefundene Wohnung etwas größer war als mir nach den Vorgaben des Jobcenters eigentlich zustand (56 m² statt 50 m²), sagte mir mein Sachbearbeiter, dass ich dort ruhig hinziehen dürfte, ich aber die Differenz von 50 m² zu 56 m² selber zahlen müsse. Zu dieser Zeit hatte ich noch einen Nebenjob und ich sagte ihm, dass ich das dann so machen könne. Mein Sachbearbeiter sagte mir auch, dass dann dem Umzug nichts mehr im Weg stehen würde. Als ich dann zu meinem jetzt zuständigen Leistungssachbearbeiter ging und ihn darauf aufmerksam machte, dass meine Wohnung aber im erlaubten Rahmen (KDU-Vorgabe) liegen würde und er dem entsprechend die Anpassung vornehmen sollte, bekam ich nur die Antwort, dass mir die Wohnung gar nicht zugestanden hätte und er nur 50 m² bezahlen würde. Daraufhin habe ich dann einen Rechtsanwalt eingeschaltet und wir haben gegen diesen Beschluss Widerspruch eingereicht.

Obwohl sich mittlerweile laut Angaben vom Wohnungsmarkt meine Miete im normalen Bereich befindet, verweigert das Jobcenter mir seit Jahren die Bewilligung für die Wohnung. Dadurch entstehen mir monatlich ca. 50 € die ich schon seit Jahren zu zahlen muss. Mittlerweile hab ich ja auch meinen Nebenjob durch meinen damaligen Sachbearbeiter verloren und muss um die Miete weiter aufzufangen ständig von meinem Existenzminimum nochmal 50 € weniger habe.

Autor:

Klaus Brieger aus Iserlohn

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