Wie lange werden die Hartz IV-Empfänger noch den Schikanen der Jobcenter ausgesetzt?

Jüngst war Frau R. bei mir und berichtete, dass ein Jobcenter Mitarbeiter sich mal wieder geweigert hatte, geschuldete Kosten der Unterkunft zu übernehmen.
Am 27.07.2013 war der Abfluss in ihrer Küche von Frau R verstopft. Sie wusste sich allein nicht weiter zu helfen. Sie rief eine Sanitärfirma an, damit Fachleute sich des Problems annähmen, nachdem mittlerweile die halbe Küche unter Wasser stand. Als sie dann Anfang August eine Rechnung über 54,89 € bekam, beantragte sie bei dem für sie zuständen Jobcenter Märkischer Kreis die Übernahme der Kosten. Das lehnte - wie nicht anders zu erwarten war - das Jobcenter wieder einmal ab. Daraufhin schaltete sie einen Rechtsanwalt ein und der legte erstmal Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein. Auch dieser Widerspruch wurde natürlich abgelehnt. Der Anwalt reichte daraufhin Klage beim zuständigen Sozialgericht in Dortmund ein.
Seit mehr als zwei Jahren muss die damalige Hartz IV-Empfängerin auf ca. 50 € warten.
Dann endlich am 23.07.2015 wurde ein Erörterungstermin angesetzt, in dem die Richterin ganz klar zu verstehen gab, dass das Jobcenter die Kosten zu übernehmen habe.
Die Klägerin erinnert sich:
„Der Beklagtenvertreter argumentierte wiederholt damit, dass „keine Reparatur“ vorliege, sondern lediglich eine „Rohrreinigung“.
Richterin Wetzel meinte zu dem Beklagtenvertreter: „Herr M. Üller (Name geändert), das finde ich aber nicht nett von Ihnen. Das machen Sie jetzt aber, dass wird aber nachgezahlt.“
Im Sitzungsprotokoll klingt das so:
„Die Vorsitzende erörtert den Sachverhalt mit den Erschienenen.
Nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage erklärt der Beklagtenvertreter in dem Verfahren S 56 AS 173/14: „Das Verfahren S 56 AS 173/14 wird in der Hauptsache anerkannt und der Betrag von 54,89 € übernommen."
Laut diktiert, vorgespielt und genehmigt.“

Fazit:

Wenn das Jobcenter Rechtskonform arbeiten und nicht ständig gegen geltendes Recht verstoßen würde, wären die Kosten für Rechtsanwälte und unsinnige Gerichtskosten weitaus geringer, wie hier wieder einmal belegt. Hieran wird ganz deutlich, dass das Jobcenter immer häufiger auf die Verschleppungstaktik setzt. Wenn das Jobcenter – wie früher - für alle Gerichtsverfahren vorab selbst bezahlen müsste, besser noch Sachbearbeiter privat haften müssten und nicht von den Steuergeldern, würde es mit Sicherheit viel weniger solcher Verfahren geben und sie würden endlich wieder lernen gerechter mit den Kunden um zu gehen.

Autor:

Klaus Brieger aus Iserlohn

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