SIHK und Wirtschaftsinitiative Hemer bringen Resolution zum LEP 2025 auf den Weg

Georg Verfuß (li.) und Christoph Brünger sehen die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Gebieten durch den aktuellen LEP-Entwurf gefährdet.
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"Es kann nicht sein, dass wieder einmal die Rhein-Schiene und das Ruhrgebiet bevorzugt werden und wir hier im ländlichen Raum hinten runter fallen." Der Hemeraner Bauunternehmer Georg Verfuß fand als Vorsitzender der Hemeraner wirtschaftsinitiative klare Worte für den von der Landesregierung NRW vorgelegten Entwurf des Landesentwicklungsplans 2025.

Vor dem Hintergrund, dass es auch in der Felsenmeerstadt und in ganz Südwestfalen eine große Zahl an Weltmarktführern gebe, sieht die Hemeraner Wirtschaftsinitiative zusammen mit der SIHK daher dringenden Nachbesserungsbedarf beim LEP und hat daher bereits auf der 2. Zukunftswerkstatt am 21. Mai eine entsprechende Resolution an NRW-Ministerpräsidentin Kraft auf den Weg gebracht.
Nachbesserungsbedarf sieht SIHK-Geschäftsführer Christoph Brünger dabei vor allem beim Thema "Flächensparende Siedlungsentwicklung": "Bei allem Einsatz für flächensparende Siedlungsentwicklung und Brachflächenrecycling wird es auch in Zukunft nicht ohne die Inanspruchnahme neuer Flächen gehen. Ein zu restriktives Vorgehen wird die Wirtschaft vor große Probleme stellen, vor allem bei Investitionen in bestehende Standorte oder bei Neuansiedlungen."
In Hemer seien mehr als 50 Prozent der Arbeitnehmer im verarbeitenden Gewerbe tätig, das sei sogar deutschlandweit ein Spitzenwert, so Brünger weiter.

Bevölkerung und Politik sensibilisieren

Umso wichtiger sei es daher, die Hemeraner Bevölkerung und auch die heimischen Landtagsabgeordneten auf die immense Bedeutung des LEP-Entwurfs für die wirtschaftliche Zukunft Hemera und der Region sowie0 die drohenden Einschränkungen und Gefahren aufmerksam zu machen und sie für die Problematik überhaupt erst einmal zu sensibilisieren.

Forderung nach mehr Flexibilität

So sieht der derzeitige Entwurf des LEP 2025 sieht z. B. vor, dass die Entwicklung von Ortsteilen, in denen weniger als 2.000 Menschen leben, strikt auf die Eigenentwicklung und die Tragfähigkeit der vorhandenen Infrastruktur beschränkt werden soll. Georg Verfuß: „In Ortsteilen unter 2.000 Einwohnern, von den wir in Hemer ja gleich mehrere haben, müssen aber auch im Einzelfall neue Betriebsstandorte geschaffen werden können, beispielsweise für Betriebsgründer aus dem Ortsteil, für Betriebe, die Zulieferer, Dienstleister oder Abnehmer von Produkten der vorhandenen örtlichen Betriebe sind, für Betriebe, die die Standortgunst des Ortsteils besonders nutzen können oder für solche, die der Versorgung der örtlichen Bevölkerung dienen.“ Denn aufgrund der topographischen Strukturen und der Aufteilung der Siedlungsfläche Hemers auf ein Zentrum und mehrere kleinere Ortsteile sollte den Ortsteilen auch in Zukunft eine Weiterentwicklung der Siedlungsflächen zugestanden werden.

Landesweit hat es bereits über 1.500 Eingaben zum ersten Entwurf des neuen LEP 2025 gegeben, die in die nächste überarbeite und voraussichtlich im Herbst veröffentlichte Version einfließen sollen.
Nach der mit der Hemeraner Wirtschaftsinitiative idealtypisch verlaufenen Zusammenarbeit in diesem Pilotprojekt plant die SIHK in den nächsten Monaten eine ähnliche Veranstaltungreihe auch mit anderen Kommunen im Kammerbezirk.

Nachfolgend die komplette Resolution "Wirtschaft braucht Raum" im kompletten Wortlaut:

"Die Landesregierung hat den Entwurf zum Landesentwicklungsplan 2025 (LEP) vorgelegt. Der LEP 2025 wird planungspolitische Ziele formulieren, die Eingang in die landes-planungsrechtliche Gesetzgebung sowie in die Regionalplanung finden. Diese schafft ihrerseits wiederum den Rahmen für kommunale Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Mit dem LEP 2025 sind langfristige Weichenstellungen verbunden, die grundsätzliche politische und planungsrechtliche Entscheidungen in der Gewerbe- und Siedlungsflächenentwicklung beinhalten.

Die Wirtschaftsinitiative Hemer hat in ihrer 2. Zukunftswerkstatt am 21. Mai 2014 die Bedingungen für Hemer als attraktiven Gewerbe- und Industriestandort diskutiert. Sollen Industrie und Gewerbe in Hemer eine Zukunft haben, so muss der LEP 2025 dafür die planerischen Voraussetzungen schaffen und industrielle und gewerbliche Entwicklungen unterstützen. Hier ist jedoch eine grundsätzliche Überarbeitung des LEP-Entwurfs erforderlich.

Im Einzelnen fordert die Wirtschaftsinitiative Hemer:

1. Ökonomische und ökologische Ziele gleichrangig positionieren!

Die Aussagen zur strategischen Ausrichtung der Landesplanung betonen insbesondere ökologisch geprägte Themen wie die nachhaltige Sicherung natürlicher Lebensgrundlagen oder die Verringerung der Freirauminanspruchnahme. Auch die Klimaschutzziele erhalten große Bedeutung. Wichtige Themenbereiche, wie etwa die Verbesserung der Standortqualität, dieErreichbarkeit von Unternehmen oder die Förderung von Wachstum und Innovation finden in den Aussagen zur strategischen Ausrichtung der Landesplanung keine Berücksichtigung. Die Bedeutung der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes ist damit im LEP nicht ausreichend berücksichtigt.

Hemer ist in die reizvolle, waldreiche, von Tälern zergliederte Mittelgebirgslandschaft des nördlichen Sauerlandes eingebettet.Mehr als die Hälfte des 67,5 Quadratkilometer umfassenden Stadtgebietes besteht aus Wald. Hemer ist zugleich aber auch ein wichtiger Standort für das Verarbeitende Gewerbe: 50% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort sind im Verarbeitenden Gewerbe tätig, davon 40% im Bereich Maschinenbau und 24% in der Herstellung von Metallerzeugnissen. Hemer ist als Standort in Südwestfalen Teil der drittstärksten Industrieregion in Deutschland Diese Position gilt es zu sichern und auszubauen. Die WirtschaftsinitiativeHemer fordert daher, im LEP ökonomische Rahmenbedingungen zumindest gleichrangig gegenüber ökologischen Zielen zu positionieren.

2. Keine pauschale Festlegung des 5 ha-Ziels im Rahmen der Landesplanung!

Der sparsame Umgang mit den natürlichen Ressourcen ist Teil eines vernünftigen Wirtschaftens. Auch die Ressource Boden ist knapp. Die Verfügbarkeit von Fläche ist jedoch ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Entwicklung eines zukunftsfähigen Industriestandorts. Für den kurzfristigen Bedarf stehen in Hemer aktuell noch im Gewerbepark Deilinghofenund im Industriegebiet EdelburgFlächen zur Verfügung. Doch im Sinne einer Flächenvorratspolitik ist es notwendig, weitereGewerbe- und Industrieflächen auszuweisen. Gerade unter den Vorzeichen von „Industrie 4.0“ koppelt sich der Flächenbedarf insbesondere für die gewerblich-industrielle Nutzung von der demographischen Entwicklung ab. Daher wird die pauschale Festlegung des 5 ha-Ziels im Rahmen der Landesplanung abgelehnt.

3. Erweiterungsvorhaben vorhandener Betriebe nicht behindern, sondern unterstützen!

Ebenso soll unter dem Ziel „Flächensparende Siedlungsentwicklung“ die Inanspruchnahme von Freiraum für zusätzliche Wohn-, Gewerbe- und Industrieflächen nur noch unter sehr restriktiven Bedingungen möglich sein – mit einer Öffnungsklausel für Vorhaben zur Erweiterung vorhandener Betriebe: Die bedarfsgerechte Erweiterung vorhandener Betriebe soll nur noch ausnahmsweise und im Einzelfall möglich sein, „soweit nicht andere spezifische freiraumschützende Festlegungen entgegenstehen“. Deutlich wird hier der Versuch unternommen, industrielle Entwicklung in NRW zu verhindern.

Der LEP muss auch für gewerbliche und industrielle Entwicklungen die planerischen Voraussetzungen schaffen und nicht versuchen, diese über den Weg des Planungsrechts zu verhindern.

4. Entwicklungen in Ortsteilen zulassen!

Der derzeitige Entwurf des LEP 2025 sieht vor, dass die Entwicklung von Ortsteilen, in denen weniger als 2000 Menschen leben,strikt auf die Eigenentwicklung und die Tragfähigkeit der vorhandenen Infrastruktur beschränkt werden soll.

Wie der LEP-Entwurf selbst richtigerweise darstellt, übernehmen gerade in großen, dünnbesiedelten Flächengemeinden beispielsweise im Sauerland einzelne dieser Ortsteile Versorgungsfunktionen (z. B. Schule) für andere, noch kleinere Ortsteile. Gerade in diesen Ortsteilen muss auch in Zukunft die Inanspruchnahme neuer Bauflächen möglich sein.

Auch in Ortsteilen unter 2.000 Einwohner müssen im Einzelfallneue Betriebsstandorte geschaffen werden können, z. B. für Betriebsgründer aus dem Ortsteil,für Betriebe, die Zulieferer, Dienstleister oder Abnehmer von Produkten der vorhandenen örtlichenBetriebe sind, für Betriebe, die die Standortgunst des Ortsteils besonders nutzen könnenoder für solche, die der Versorgung der örtlichen Bevölkerung dienen.

Aufgrund der topographischen Strukturen und derAufteilung der Siedlungsfläche Hemers auf ein Zentrum und mehrere kleinere Ortsteile sollte denOrtsteilen auch in Zukunft eine Weiterentwicklung der Siedlungsflächen zugestandenwerden.

5. Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung „regional bedeutsamer“ Flughäfen wie Dortmund auch in Zukunft ermöglichen!

Der LEP-Entwurf unterscheidet zwischen den landesbedeutsamen Flughäfen Düsseldorf (DUS), Köln/Bonn (CGN) sowie Münster/Osnabrück (FMO) und den regionalbedeutsamen Flughäfen Dortmund (DTM), Paderborn/Lippstadt (PAD) und Niederrhein Weeze-Laarbruch (NRN). Er hält fest, dass regionalbedeutsame Flughäfen und sonstige Flughäfen nur bedarfsgerecht und in Abstimmung mit der Entwicklung der landesbedeutsamen Flughäfen gesichert werden dürfen. Diese Zielformulierung käme praktisch einem Veto-Recht der als „landesbedeutsam“ bezeichneten Flughäfen gleich.

Der Flughafen Dortmund ist von Hemer aus in 30 Autominuten erreicht und stellt einen wichtigen Standortfaktor dar. An der Schnittstelle zwischen dem östlichen Ruhrgebiet und Südwestfalen erfüllt er eine unverzichtbare Aufgabe für die Luftverkehrsnachfrage in NRW, die in Zukunft weiter wachsen wird. Dortmund ist aus der Kategorie der „regional bedeutsamen“ Flughäfen „herausgewachsen“, das Bundesluftfahrtkonzept ordnet den Dortmund Airport folgerichtig den Flughäfen mit internationaler Vernetzung zu.

Die Wirtschaftsinitiative Hemer fordert daher, dass sich der Flughafen Dortmund auch in Zukunft bedarfsgerecht entwickeln können muss. Die Kategorisierung der Flughäfen im LEP ist aufzugeben.

Hemer, 21. Mai 2014"

Georg Verfuß (li.) und Christoph Brünger sehen die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Gebieten durch den aktuellen LEP-Entwurf gefährdet.
Joachim Meyer, Beiratsvorsitzender der Hemeraner Wirtschaftsinitiative, Thomas Marotzke (SIHK-Pressestelle), WI-Vorsitzender Georg Verfuß und SIHK-Geschäftsführer Christoph Brünger (v.l.) stellten die Beweggründe für die gemeinsame Resolution vor.
Autor:

Christoph Schulte aus Hemer

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