Personalüberleitungstarifvertrag bei den Betriebshöfen Hemer-Iserlohn
In der Ratssitzung vom 19.07.2011 stellt die SPD Fraktion Hemer folgenden Antrag:
"Die Überleitung des Personals von den alten Stadtbetrieben auf die neu zu gründende Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) ist zwingend durch Abschluss eines Personalüberleitungstarifvertrages durch die Gewerkschaften und den Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) als Vertreter der Arbeitgeberseite vorzunehmen.
Die Personalvertretungen aus Hemer und Iserlohn legen großen Wert auf die Personalüberleitung durch einen Personalüberleitungstarifvertrag, welcher durch die Gewerkschaften und den KAV nach Errichtung der AöR abgeschlossen wird. Wir respektieren den Wunsch der Personalvertretungen und fordern den Abschluss eines solchen Vertrages ein.
Wir stellen uns ganz ausdrücklich an die Seite der Personalräte und wollen bereits bei der Beschlussfassung über die Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts einen solchen Beschluss herbeigeführt wissen.“
Ein wesentlicher Erfolg des Zusammenschlusses ist die Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Betriebshöfe. Allein das ist schon Grund genug, das Personal mitzunehmen, anstatt es zu verprellen.
Autor:Konni Hendel aus Hemer |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.