Lärmaktionsplan liegt öffentlich aus / B7 und L682/683 betroffen
Die Belastung durch Lärm stellt eines der größten Umweltprobleme dar. Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) und deren Umsetzung in nationales Recht in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) (§§ 47 a-f) sind Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, so genannte Lärmaktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen.
Diese Verpflichtung betrifft in der aktuellen 2. Stufe Gemeinden mit klassifizierten Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kfz pro Jahr, sofern auf Grundlage zuvor erstellter Lärmkarten Lärmprobleme und Lärmauswirkungen festgestellt wurden.
Die Stadt Hemer ist mit der B7 sowie der L 682 und L 683 betroffen B 7 zwischen den Stadtgrenzen Iserlohn und Menden, L 682 (Iserlohner Straße, Hauptstraße, Hönnetalstraße) zwischen der Stadtgrenze Iserlohn in Westig und dem Ende der Ortsdurchfahrt Deilinghofen und L 683 (Hauptstraße, Im Ohl, Bahnhofstraße, Hauptstraße)und hat in Zusammenarbeit mit einem externen Büro den Entwurf eines Lärmaktionsplanes erstellt.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Lärmaktionsplanes auf der Homepage der Stadt Hemer www.hemer.de/laerm veröffentlicht. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit von Montag, 20. Januar, bis Freitag, 7. Februar, im Amt für Planen, Bauen und Verkehr, Hademareplatz 44, Zimmer 702 zur Einsicht während der gewöhnlichen Öffnungszeiten öffentlich aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen hierzu (mit Vorschlägen, Anregungen und Bedenken) schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben oder per E-Mail an die Adresse umgebungslaerm@hemer.de gesendet werden.
Kein katografischer Plan
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich nicht um einen kartografischen Plan, sondern um einen Fachbeitrag zur Stadt- und Verkehrsentwicklung, der sich mit verschiedenartigen Maßnahmen beschäftigt. Lärmprobleme und -auswirkungen sollen darin dargestellt und Möglichkeiten der Lärmminderung aufgezeigt werden. Vor allem soll der Plan helfen, Umgebungslärm rund um Hauptlärmquellen zu bekämpfen. Ein gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung konkreter Maßnahmen entsteht durch die Aktionspläne jedoch nicht.
Die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung entsprechend dem Runderlassentwurf von 2012 liegen ganztags bei 65 dB(A), genannt LDEN (Lärmpegel Day Evening Night = 24-Stundenwert) und nachts, genannt LNight bei 60 dB(A). Beschrieben werden im Lärmaktionsplan unter anderem Maßnahmen für Bereiche, in denen die oben genannten Auslösewerte überschritten werden. (Redaktion)
Autor:Karola Schröter aus Hemer |
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