Kein Geld für die Ballonfahrer!
Seit dem abgesagten Ballonfestival während der Landesgartenschau und der daraus resultierenden Insolvenz des Veranstalters „Felten Ballon GmbH“ kämpfen sich die um ihre Fahrt „betrogen“ gefühlten Menschen um die Erstattung des Ticketpreises. Während eine Sammelklage des Insolvenzverwalters immer noch auf sich warten lässt, schien kürzlich eine Einzelklage vor dem Amtsgericht Iserlohn Erfolg zu bringen. Die Richter verurteilten die Sauerlandpark GmbH als Nachfolgegesellschaft zur Erstattung der Kosten für zwei im LGS-Ticketshop erworbene Ballon-Gutscheine. Daraufhin zog die Sauerlandpark GmbH mit Erfolg in Berufung vor das Landgericht Hagen. Die dortige 1. Zivilkammer änderte am Freitag das Iserlohner Urteil ab und wies die Klage ab. Da keine Revision zugelassen wurde, dürften auch für andere Betroffene die Chancen schlecht stehen, ihr verlorenes Geld noch zurück erstattet zu bekommen.
Autor:Christoph Schulte aus Hemer |
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