Jobcentermitarbeiter klagen nun auf physische Gewalt an.
Jüngst ist wieder ein Fall eingetreten, bei dem sich ein Jobcentermitarbeiter aus dem Jobcenter Hemer angeblich wegen erlittener physischer Gewalt gegen seine Person hat krankschreiben lassen.
Herr Herbert. K. lies sich krankschreiben, weil ihm angeblich ein Kunde eine drohende Faust entgegen gestreckt hat. Am 06.02.2015 wurde diesem Kunden wegen der Vorwürfe nicht nur ein Hausverbot erteilt, sondern am 18.02.2015 wurde ihm auch noch ein Schadensersatzanspruch angezeigt. Bei Einsicht des Schreibens wurde auffällig, das uns nicht nur diese Vorgehensweise, sondern auch der Jobcenter-Mitarbeiter selbst sehr wohl bekannt ist. In mehreren Fällen ist es schon, so einigen Erwerbslosen passiert, dass dieser Mitarbeiter wahrheitswidrig behauptete, er sei von ihnen bedroht worden. Mehrere Hausverbote wurden ausgesprochen. Die Klagen gegen die Hausverbote sind beim Sozialgericht Dortmund anhängig. Der stellvertretene Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis war auch vorschnell „seiner Pflicht nachgekommen“ und erteilte sofort ein Hausverbot wegen angeblicher Gefährdung seines Mitarbeiter.
Der Erwerbslose jedoch bestreitet die Vorwürfe glaubwürdig und Zeugen für die erhobenen Anschuldigungen gibt es jedoch keine. Stellt sich die Frage, ob es keine Anhörung mehr gibt, sondern dass das Jobcenter mal wieder walten und schalten kann, wie es ihm gefällt. Uns ist bekannt, dass gerade dieser Mitarbeiter etliche Sanktionen (die sehr fragwürdig waren wie die Gerichtsurteile auch bewiesen haben) veranlasst hat und somit nicht nur die Existenz mehrerer Leistungsberechtigter gefährdet hat, sondern sie damit physisch so sehr belastet hat, dass sie noch heute darunter leiden. Frage: Können diese Menschen nun auch auf Körperverletzung klagen und/oder Schadensersatz gelten machen oder? Ich habe euch mal diese Schreiben verlinkt.
Hausverbot
Schadensersatzanspruch
Nach meiner Einschätzung würden so etliche Sanktionen und Gerichtverfahren gar nicht erst stattfinden, wenn die Menschen durch sachlich und fachlich kompetente Mitarbeiter beraten würden.
Autor:Klaus Brieger aus Iserlohn |
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