Jobcenter Märkischer Kreis sah sich durch Tesafilm und Wäscheleine bedroht
Am 01.10.2014 fand vor dem Jobcenter in Iserlohn eine dritte Mahnwache statt.
Obwohl alles ordnungsgemäß angemeldet war, war es dem stellvertretenen Geschäftsführer des Jobcenters nicht genehm, dass der Verein aufRECHT e.V. zwei Din A 3 große Plakate und eine Wäscheleine zwischen den Pfeilern am Außenbereich des Gebäude zur Demo angebracht hatte. Er rief die Polizei zu Hilfe, weil er durch ein behauptetes Hausrecht die Abnahme der beiden kleinen Plakate („Zehn Gebote für Erwerbslose“) und der Wäscheleine durchsetzen wollte. Fragt sich, wie er das wohl rechtlich begründen wollte... das Jobcenter hatte doch nur die Räume angemietet und nicht das ganze Gebäude. Es lag auch keine Sachbeschädigung nach § 303 StGB vor. Die kleinen Plakate waren für die Dauer der Demo lediglich mit etwas Tesafilm fixiert.
Als dann endlich ein Motorrad-Polizist am Tatort des Geschehens eintraf, wurde dieser sogleich von dem stellvertretenen Geschäftsführer Herr Q. in Beschlag genommen und heftigst zugetextet. So sollte der junge Polizeibeamte mittels „Amtsgewalt“ dafür sorgen, dass Wäscheleine und die Zehn Gebote wieder abgenommen werden sollten. Der Geschäftsführer wollte das so nicht haben und behauptete kühn und der Wahrheit zuwider, dass das „sein gutes Recht wäre“ und er ja das Hausrecht hätte. Dazu aber erklärten sich die Veranstalter ausdrücklich nicht bereit, solange keine Rechtsgrundlage dafür nachgewiesen sei. Der Polizist meinte dann noch, dass, wenn das nicht sofort abgemacht würde, er es selber abmachen würde. Nun schaltete sich ein Sicherheitsfachmann ein, der gerade zugegen war und erklärte dem Polizisten, dass der stellvertretene Geschäftsführer des Jobcenters überhaupt kein Hausrecht auf das gesamte öffentliche Gebäude hätte, weil sich das Hausrecht ausschließlich auf die angemieteten Räume beschränkt. Da sich der Polizist mit dieser neuen Faktenlage möglicherweise überfordert fühlte, rief er sogleich erst einmal Verstärkung.
Es kamen dann auch noch der Dienststellenleiter und zwei weitere Polizisten hinzu. Aber keiner von ihnen, wusste so recht, was nun wirklich verwaltungsrechtlich Rechtens ist. Da der Verein aufRECHT zwar gradlinig, aber sehr friedfertig ist, wurden Geschäftsführung und Polizei darauf hingewiesen, dass nach Rücksprache mit dem Vereinsvorstand, wahrscheinlich schriftliche Begründungen eingefordert würden. Das vorrangige Ziel der Aktion sei doch gerade auf die vielfältigen rechtswidrigen Verstöße und Sanktionen des Jobcenters aufmerksam zu machen. Da aber weder der 1. Vorsitzende noch der Justiziar kurzfristig telefonisch erreichbar waren, nahmen sie dann die kleinen Plakate ab und hängen sie zwanzig Zentimeter tiefer wieder auf und ließen somit den stellvertretenen Geschäftsführer vorübergehend seinen Willen.
Aufgrund der rechtlich ungeklärten Lage, stellt sich gleichzeitig die Frage in wie weit sich die Polizei dazu benutzen lässt, solche Handlungen zu unterstützen. Die durch das Grundgesetz geschützten Rechte der Demonstranten wurden verletzt. Sollte sich herausstellen, dass die Geschäftsführung des Jobcenters Märkischer Kreis am Tag der Demonstration nicht durch ein erweitertes und umfangreiches Hausrecht legitimiert ist, so hat sich die Polizei dazu hergegeben, sich zur Durchsetzung von Amtsanmaßung instrumentalisieren zu lassen.
Es werden jeden Tag durch dieses Jobcenter viele illegale Sanktionen und rechtswidrige Taten vollstreckt - und unsere Justiz schaut weg.
Irgendwie bestätigt die Geschäftsführung des Jobcenters die Rechtmäßigkeit der Vorwürfe noch am gleichen Tag.
Autor:Klaus Brieger aus Iserlohn |
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