Hat die Polizei zu Unrecht "gelasert"?
Aufgebracht hat sich eine Leserin in der Redaktion des STADTSPIEGEL gemeldet und berichtet, dass sie am Montag in der Alexanderstraße, die hinter dem Iserlohner Bahnhof herführt, von der Polizei geblitzt worden sei, habe aber nicht an Ort und Stelle bezahlt, da ein falsches Schild dort stehen würde. Bei unseren Nachforschungen stellte sich nun heraus: die Autofahrerin hat vermutlich Recht!
Seit Anfang März sind die Bauarbeiten der Straße beendet, und die „neue“ Alexanderstraße ist für den Verkehr freigegeben. Fahrbahnmarkierungen fehlen noch, und die Baufirma Lahrmann aus Meschede hatte, laut Stadt Iserlohn, dort ein Verkehrsschild aufgestellt und zwar eins, das mit der Zahl 30 und dem Zusatz „km“ versehen ist - eigentlich nur eine Streckenangabe, keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Hierbei handelt es sich um ein veraltetes Schild, das „mit Ablauf des 31.12.1998 seine Bedeutung als amtliches Verkehrskennzeichen verloren hat“, so die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart, Beschluss vom 14. Februar 2011. Dort heißt es: „Das Zeichen 274 in der bis zur 9. Verordnung zur Änderung der StVO vom 22.03.1988 vorgeschriebenen Ausstattung (bezifferte Geschwindigkeit nebst Zusatz „km“) hat mit Ablauf des 31.12.1998 seine Bedeutung als amtliches Verkehrszeichen verloren. Die spätere Nichtbeachtung einer durch dieses Zeichen angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung kann nicht als Ordnungswidrigkeit nach §§ 41 Abs. 2 Nr. 7, 49 Abs. 3 Nr 4. StVO geahndet werden.“ Dipl.-Ingenieur Dirk Krüger, Verkehr und Umwelt, vom ADAC Westfalen, erklärte dazu: „Wenn das alte Schild aufgestellt worden ist und die Polizei trotzdem Radarmessungen vorgenommen hat, handelt es sich trotz des Urteils nicht um einen Freifahrtschein. Aber die Chancen bei einem Einspruch gegen das Bußgeld stehen recht gut.“
Aber warum ist dieses Schild nicht sofort ausgetauscht worden ist, und weshalb hat die Polizei trotzdem die Messungen durchgeführt? Ralf Gerres, Bereichsleiter Straßenverkehr der Stadt Iserlohn war dieses falsche Vekehrsschild aufgefallen: „Ich hatte die Baufirma bereits vor einer Woche darauf hingewiesen, dass sie das Schild umgehend austauscht. Anscheinend ist das nicht passiert. Warum es der Polizei vor ihren Messungen nicht aufgefallen ist, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn wir von der Stadt ‚blitzen‘, überprüfen wir erst einmal die Verkehrsschilder.“
Polizeisprecher Dietmar Boronowski im Gespräch mit dem STADTSPIEGEL: „Wir müssen jetzt erst einmal prüfen, wo genau dort ‚gelasert‘ worden ist, denn weitere Schilder mit der Geschwindigkeitsbegrenzung in dem Bereich sind aktuell und gültig. Wir werden prüfen, ob Fehler von unserer Seite vorliegen, uns um die rechtliche Bewertung kümmern und gegebenenfalls Kontakt mit Betroffenen aufnehmen." Bei Redaktionsschluss stand ein eindeutiges Ergebnis noch nicht fest. Wir werden weiter berichten.
Autor:Karola Schröter aus Hemer |
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