Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt ohne Verhandlungen
„Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Agentur für Arbeit oder einem zugelassenen kommunalen Leistungsträger und einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person, in dem die für die Eingliederung dieser Person in Arbeit erforderlichen Leistungen der Behörde und die Eigenbemühungen der leistungsberechtigten Person vereinbart werden.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Eingliederungsvereinb...
Nun ist es mal wieder so weit. Als ich am 04.09.2014 zu einem Termin beim Jobcenter einbestellt wurde, sollte es eigentlich ein „Gespräch über meinen Gesundheitszustand“ geben. Ich wurde von einem Beistand begleitet, der zuvor auch mit mir bereits beim vorherigen Termin dabei war und nicht abgelehnt wurde. Diesmal jedoch wurde er sofort abgelehnt mit der Unterstellung, er würde illegale Rechtsberatung tätigen. Allerdings wusste Frau G., meine Jobcenter-Beraterin im Jobcenter Hemer Zimmer 217 nicht, dass dieser Beistand (der mir ja nach SGB § 13 nicht verwehrt werden darf,) ein Mitglied des Hemeraner Stadtrates ist. Frau G., unterstellte meinem Bestand unter anderem – ohne ihn überhaupt zu kennen - er wäre mein Bevollmächtigter, was ja in keiner Weise zutrifft. Als ich zum ersten Mal bei Frau G. war, hieß es noch, „wir wollen ganz von vorn anfangen“, weil ja anscheinend mit dem vorherigen Sachbearbeiter sehr viel falsch gelaufen wäre. Nun, das hat sich ja sehr schnell geändert, denn bereits bei meinem 2. Termin kam ja nun heraus, das Frau G. genau da weiter macht, wo zuvor der Herr K. aus dem Jobcenter Hemer aufgehört hat. Nun hat auch sie ohne mit mir über eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) zu verhandeln, einfach per Verwaltungsakt (VA) zugesandt. Da frage ich mich, was sie mit meiner EGV, die ich ihr ja zur in konstruktiver Weise unterbreitet hatte, gemacht hat?
Es drängt sich mir wieder einmal die Frage auf, ist das alles wirklich nur Gehorsam oder handeln die Jobcenter-Mitarbeiter vielleicht aus naiver Unwissenheit? Ich frage mich auch wie ein Jobcenter-Mitarbeiter so agieren kann. Kein Gewissen? Keine Achtung vor dem Gesetz? Wie weit muss man moralisch abrutschen, um seine Mitmenschen so zu behandeln?
Wieder einmal muss nun ein Gericht feststellen, dass Jobcenter-Mitarbeiterin
Rechtsverletzend gehandelt hat. Auf Anweisung? Willkür? Und das alles soll der Steuerzahler bezahlen. Wenn der Geschäftsführer oder die Mitarbeiter dafür privat für Ihre Fehlentscheidungen haften müssten, würden vielleicht 95% der Klagen überhaupt nicht geführt.
Laut mir vorliegender Information ist eine unmissverständliche Weisung des Bundesdatenschutz-Beauftragten gar nicht an die Jobcenter-Mitarbeiter weitergegeben worden. Darin wurde ganz klar dargestellt, dass Beistände nicht abgelehnt werden dürfen, weil es ja keine Bevollmächtigten sind.
Autor:Klaus Brieger aus Iserlohn |
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