FDP Hemer
Die Landesregierung darf Familien, Kommunen und Trägerlandschaft beim OGS-Ausbau nicht im Stich lassen.

Der ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen stellt die Kommunen in NRW vor große Herausforderungen. Für Ende Januar 2024 war von der schwarz-grünen Landesregierung ein Entwurf für ein Ausführungsgesetz angekündigt worden, das die konkrete Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder regeln sollte. Doch anstelle einer bereits angekündigten landesrechtlichen Verankerung eines qualitativ hochwertigen Ganztagsangebots hat das Kabinett am 5. März 2024 lediglich ein dreiseitiges Papier mit dem Namen „Fachliche Grundlagen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter ab 2026“ gebilligt. Seitdem gibt die Landesregierung an, an weiteren „Umsetzungsregelungen“ zu arbeiten. Weder wurde ein Zeitplan für die Erarbeitung vorgelegt noch dargelegt, welche Verbindlichkeiten hinter den Regelungen stehen sollen.
Die unzureichenden Anweisungen der Landesregierung hinterlassen sowohl bei den ausführenden Kommunen als auch bei den Familien erhebliche Unsicherheit. Bereits jetzt haben viele Träger große Finanzierungsprobleme. Noch immer offen sind Fragen zur Konnexität, zu den Verbindlichkeiten bei der Zusammenarbeit zwischen Schule und OGS-Trägern, zu Raumvorgaben, zum Personalschlüssel, zu Gruppengrößen, zur Ernährung und zur fachlichen Qualifikation des Personals. Es fehlt ein Zeitplan, wann die Kommunen und Träger damit rechnen können, rechtssichere verbindliche Aussagen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs zu erhalten.

Deshalb hat die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hemer jetzt einen Antrag gestellt, dass der Rat der Stadt einen eindringlichen Appell an die NRW-Landesregierung beschließen soll und diese auffordert:

  1. einen konkreten Zeitplan für die Erarbeitung der sogenannten „Umsetzungsregelungen“ vorzulegen.
  2. bis zum Sommer 2024 ein Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 vorzulegen.
  3. Gemeinsam mit den Kommunen und der Trägerlandschaft flächendeckend ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot für Kinder im Grundschulalter zu schaffen.

Peter Brand, Ratsmitglied und Mitglied im Schulausschuss, kritisiert: „Das Kabinett vernachlässigt die Aufstiegs- und Bildungschancen unserer Kinder. Diese politische Arbeitsverweigerung stürzt Familien, Träger und Kommunen jetzt in neue Unsicherheiten. Unser Ziel muss es sein, dass Verwaltung, Kinder- und Jugendhilfe und unsere Schulen hier vor Ort erfolgreich zusammenarbeiten können. Das muss rechtlich alles sicher verankert sein, damit der Rechtsanspruch hier bei uns reibungslos funktionieren kann.“

Der Freie Demokrat unterstreicht, wie wichtig eine verlässliche Betreuung ist, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels: „Unsere Unternehmen in Hemer suchen händeringend nach Fachkräften. Und die Eltern benötigen dringend passgenaue Betreuungsangebote, um Arbeits- und Familienzeiten unter einen Hut zu bekommen. Auch die misslichen Ergebnisse internationaler Bildungsstudien sind bekannt. Wir fordern deshalb einen klaren Plan für die Ganztagsbetreuung und qualitative Mindeststandards! Familien, Kommunen und Schulen müssen endlich Klarheit bekommen, ob und wie die Landesregierung auf ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot an den Grundschulen hinarbeitet. Ohne ein entsprechendes Landesausführungsgesetz und weitere Unterstützung der Träger gerät das System ins Wanken“, so Brand.

Autor:

Peter Brand (FDP) aus Hemer

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